Wer ist wahlberechtigt?

Wer darf wählen bei der Bundestagswahl?
Für die Bundestagswahl sind alle Deutschen Staatbürger:innen wahlberechtigt,

  • die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet haben.

Jede:r Wahlberechtige erhält einen Brief von ihrer/seiner Gemeindeverwaltung mit den Wahlunterlagen. Darin kann man auch die Briefwahlunterlagen beantragen.

Wer darf wählen, wenn er oder sie kein:e deutsche Staatsbürger:in ist?
Anders als bei der Kommunal- und Europawahl dürfen Bürger:innen ohne deutsche Staatsbürgerschaft leider nicht an der Bundestagswahl teilnehmen. Das hängt mit dem Wahlrecht zusammen. Zur Kommunalwahl gibt es aber die Möglichkeit zur Wahl eines Ausländerbeirats.

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