Wer ist wahlberechtigt? Wer darf wählen bei der Bundestagswahl? Für die Bundestagswahl sind alle Deutschen Staatbürger:innen wahlberechtigt, die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet haben. Jede:r Wahlberechtige erhält einen Brief von ihrer/seiner Gemeindeverwaltung mit den Wahlunterlagen. Darin kann man auch die Briefwahlunterlagen beantragen. Wer darf wählen, wenn er oder sie kein:e deutsche Staatsbürger:in ist? Anders als bei der Kommunal- und Europawahl dürfen Bürger:innen ohne deutsche Staatsbürgerschaft leider nicht an der Bundestagswahl teilnehmen. Das hängt mit dem Wahlrecht zusammen. Zur Kommunalwahl gab es aber die Möglichkeit zur Wahl eines Ausländerartes. Mehr Informationen Was wird gewählt? Du hast noch nie gewählt? Deine Erstwahl Lieber auf Nummer sicher? Briefwahl Erststimme, Zweitstimme Hier geht’s zum Wahlprogramm