Wer darf wählen?

Wer darf wählen bei der Kommunalwahl?
Für die Kommunalwahl sind alle Deutschen Staatbürger*innen und alle Bürger*innen der Europäischen Union wahlberechtigt,

  • die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet
  • und seit mind. drei Monaten in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben.

Wer darf wählen bei den Ortsbeiräten?
Für die Ortsbeiratswahlen muss ein*e Wähler*in

  • am Wahltag sein/ihr 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • min. drei Monate im Ortsbezirk (Gemeinde oder Stadt) wohnhaft sein.

Jeder Hesse und Jede Hessin erhält einen Brief von ihrer Gemeindeverwaltung mit den Wahlunterlagen. Darin kann man auch die Briefwahlunterlagen beantragen.

Wer darf wählen, wenn er oder sie kein*e deutsche Staatsbürger*in ist?
Bürger*innen ohne deutsche Staatsbürgerschaft dürfen an der Wahl des Ausländerartes teilnehmen. Den Musterstimmzettel findet ihr hier.

Gewählt wird nach den gleichen Grundsätzen wie bei den allgemeinen Kommunalwahlen mit der Besonderheit, dass nur ausländische Einwohner, auch Unionsbürger, nicht aber deutsch-ausländische Doppelstaater, wahlberechtigt sind.

 

 

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