Erststimme, Zweitstimme

Hier erklären wir Dir alles über Deine Erst- und Zweitstimme für die Bundestagswahl am 26. September 2021.

Du hast nun Deine Briefwahlunterlagen und möchtest endlich wählen? Oder Du willst Dich für den Wahltag schon mal informieren? Aber wie geht wählen? Wir erklären Dir wie es funktioniert und welche Möglichkeiten Du hast. Auf jeden Fall ist es viel einfacher als bei der Kommunalwahl am 14. März.

Du wirst wie alle im Wahlkreis 172 (dem Lahn-Dill-Kreis), einen Stimmzettel erhalten haben. Du hast zwei Stimmen: Deine Erststimme gibst Du für eine Wahlkreisabgeordnete/einen Wahlkreisabgeordneten und Deine Zweitstimme für die Landesliste (Partei). Dabei ist die Zweitstimme die maßgende Stimme, da sie über die genaue Verteilung der Sitze im Deutschen Bundestag bestimmt. Du kannst Dich aber auch enthalten und keine Kreuze setzen.

Aber jetzt zu unserem Beispiel-Stimmzettel:

Wenn Du gewählt hast, faltest Du deinen Stimmzettel.

Wenn Du Briefwahl machst, gibst Du Deinen Stimmzettel in den dafür vorgesehen Briefumschlag und verschließt ihn. Dann kannst Du die Unterlagen bei Deiner Gemeinde persönlich vorbei bringen oder sie in deren Briefkasten werfen. Wenn Du sie mit der Post verschicken willst, solltest du es spätestens am 23. September verschicken, damit Deine Stimme auch rechtzeitig ankommt.

Wenn Du am Sonntag, den 26. September 2021, ins Wahlbüro wählen gehst, wirfst Du Deinen Stimmzettel in die Wahlurne. (Du brauchst hier Deine Wahlberechtigung und eventuell Deinen Personalausweis, um Dich ausweisen zu können).

 

 

Mehr Informationen

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Wer ist wahlberechtigt?

Du hast noch nie gewählt? Deine Erstwahl

Lieber auf Nummer sicher? Briefwahl

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