Rede zum AfD-Antrag, Migrant*innen zentral unterzubringen 11. Dezember 20202. März 2021 Foto: Pixabay Rede zum AfD-Antrag, Migrant*innen in größeren zentralen Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen, in der 35.Kreistagssitzung am 07.12.2020, gehalten von Dr. Karin Rinn, Bündnis 90/ Die Grünen, Mitglied des Kreistages. Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben hier einen Antrag vorliegen, der das Ziel verfolgt, Menschen „zentral in größeren Gemeinschaftsunterkünften“ unterzubringen. Menschen in Lagern zu halten – auch wenn sie „größere Gemeinschaftsunterkünfte“ heißen sollen, und das in Deutschland – nicht Ihr Ernst, oder? Solche größeren Einrichtungen sind gar nicht günstiger für den Kreis als die jetzt vorhandenen dezentralen. Die sind immerhin schon gebaut und brauchen bloß angemietet zu werden. Die Begründung für den Internierungswunsch ist hanebüchen: Wenn ein Mensch nicht als Asylant*in anerkannt und offiziell ausreisepflichtig ist, heißt das noch lange nicht, dass er/ sie nicht in Deutschland bleiben kann. Es heißt auch nicht, dass er/ sie in das Zielland reisen kann. Es gibt sehr viele Gründe, warum eine Abschiebung nicht vorgenommen werden kann, und es gibt die Möglichkeit für Asylbewerber*innen, sich durch mehrere Instanzen zu klagen. Sehr oft bekommen sie nachträglich doch recht (siehe zum Vergleich etwa hier). Die meisten haben schon nach dem ersten Bescheid eine Duldung und dürfen arbeiten gehen und selbst für ihren Unterhalt aufkommen. Ich bin froh, in einem Rechtsstaat zu leben, der das möglich macht. In einem Rechtsstaat, der es zulässt, dass jemand klagt, wenn er sich unmenschlich behandelt fühlt. Menschen in Lager zu stecken, würde bedeuten, ihnen Bildung in Sprache, Kultur und Menschlichkeit vorzuenthalten. Genau wie Sie in Ihrer Begründung sagen: „Die dezentrale Unterbringung […] unterstützt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine bessere Integration.“ Ja. Und das ist gut so! Wenn wir in Deutschland endlich ein vernünftiges Einwanderungsgesetz haben, werden viele der heute „Ausreisepflichtigen“ eine Aufenthaltserlaubnis oder sogar die Möglichkeit einer Einbürgerung bekommen. Vielen Dank.