6. Kapitel: International zusammenarbeiten

Vorwort

Die großen Herausforderungen unserer Zeit sind global: Pandemien, die Klima- und Biodiversitätskrise, Hunger, Urbanisierung, Migration und die sozial-ökologische Transformation als besondere Aufgabe. Wir können sie nur gemeinsam meistern. Jahrelang hat Deutschland in Europa und der Welt aber allenfalls moderiert, oft gezögert, ist abgetaucht. Es ist Zeit, wieder eine kooperative und aktive Politik zu betreiben und als gestaltende Kraft voranzugehen im Sinne einer multilateralen und vorsorgenden, einer kohärenten und wertegeleiteten Politik – stets europäisch und entlang einer verlässlichen deutsch- französischen Zusammenarbeit, mit unseren Partner*innen innerhalb und außerhalb Europas, transatlantisch und im Rahmen der Vereinten Nationen.

Gestützt auf die Agenda der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, das Pariser Klimaabkommen, internationale Menschenrechtsnormen und die rechtebasierte internationale Ordnung setzen wir uns für eine wirkungsorientierte globale Strukturpolitik ein, die den Schutz und die Bereitstellung globaler Gemeingüter, eine gerechte Verteilung von Ressourcen und Wohlstand sowie Entwicklungschancen für alle als beste Vorsorge gegen die Klima- und Biodiversitätskrise, Konflikte, Gewalt oder das unermessliche Leid von Hunger, Flucht und Vertreibung begreift. Wir wollen dazu auch eine europäische Politik der globalen Vernetzung und Konnektivität vorantreiben und begrüßen entsprechende Partnerschaften

Ausgangspunkt unserer Politik ist eine gestärkte, krisenfeste und handlungsfähige Europäische Union. Die Werte, auf denen sie gründet, wollen wir nach innen verteidigen und nach außen beherzt vertreten: Menschenrechte, Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Die EU als Friedensmacht ist nicht nur Antwort auf eine lange und schmerzvolle Geschichte von Kriegen und Feindseligkeiten auf unserem Kontinent, exportiert in die ganze Welt, sondern vor allem ein Zukunftsversprechen, das es einzulösen gilt. Sie ist unser schützenswertes und einmaliges Zuhause. Gerade weil wir überzeugte Europäer*innen sind, streiten wir für ihre stetige Fortentwicklung. Wir arbeiten für eine europäische Wertegemeinschaft, die ihre Abhängigkeit von Dritten in kritischen Bereichen ab- und ihre Souveränität und strategische Handlungsfähigkeit ausbaut – in einem Gleichgewicht von Kooperation, wo möglich, und Eigenständigkeit, wo nötig. So eine EU ist in der Lage, kritische Infrastruktur und globale Gemeingüter bereitzustellen und zu schützen,
global für das Völkerrecht und die universalen Menschenrechte einzustehen. Ein wichtiges Fundament dafür ist es, Spaltung und antidemokratischen Bestrebungen innerhalb Europas entgegenzutreten. Mit dem größten Binnenmarkt der Welt hat die EU wirtschaftlich erheblichen Einfluss. Diesen Hebel wollen wir nutzen, um die globale Transformation gerecht zu gestalten und ambitionierte Standards zu setzen.

Der erheblichen Widerstände und Dilemmata, die das bedeutet, sind wir uns bewusst. Mit ihrem autoritären Hegemonialstreben zwingen Staaten wie China und Russland, die Menschen- und Bürger*innenrechte systematisch aushebeln, andere Staaten nicht nur in wirtschaftliche und politische Abhängigkeit, sondern sie wollen auch Europa spalten. Zugleich wird eine globale sozial-ökologische Transformation ohne China, auch ohne Russland oder Brasilien, nicht möglich sein. Das allein zeigt: Der globale Systemwettbewerb mit autoritären Staaten und Diktaturen ist real, lässt bisweilen nur die Wahl zwischen Regen oder Traufe – und stellt uns vor derart beachtliche Aufgaben, dass jede Form des Alleingangs zum Scheitern verurteilt wäre. Mit einer Demokratieoffensive treten wir diesem Trend entgegen und stärken die globale Zusammenarbeit von Demokratien und Demokrat*innen. In eine Partnerschaft für Demokratie sollten die Länder, zivilgesellschaftlichen Gruppen und Parlamentarier*innen einbezogen werden, die sich zu ambitionierten demokratischen Standards bekennen. Zudem wollen wir die Stärkung von demokratischer Rechtsstaatlichkeit, regionaler Integration, Zivilgesellschaft und Menschenrechten ressortübergreifend besser koordinieren und ausbauen. Wir präferieren die regelbasierte, multilaterale Zusammenarbeit gegenüber informellen Formaten.

Wir können die vielen Widersprüche und Grenzen außen-, entwicklungs- und sicherheitspolitischen Handelns nicht auflösen. Die Verteidigung von Menschenrechten, Demokratie und das klare Bekenntnis zu Freiheitsbewegungen führen an die Grenzen politischer Handlungsfähigkeit. Wir können uns aber dieser Verantwortung nicht entziehen. Umso zentraler ist europäische Kohärenz und sind politische Bündnisse mit allen anderen Staaten, aber gerade auch Regionen, Kommunen und zivilgesellschaftlichen oder zwischenstaatlichen Akteur*innen, für die der Wert von Kooperation und die Stärke des Rechts ebenfalls Grundlage internationaler Beziehungen sind. Diese Bündnisse wollen wir stärken und selbstbewusst mitgestalten. Deutschlands Vertretung in internationalen Organisationen wollen wir besser aufstellen und das Engagement stärken. Souverän sind wir nur gemeinsam.

Wir setzen auf den ehrlichen Interessenausgleich, auf eine feministische Außenpolitik, die Achtung der Rechte marginalisierter Gruppen, auf Zusammenarbeit und Rechtsstaatlichkeit, auf Gewaltfreiheit und koordinierte Krisenprävention und regelbasierte sowie vorrangig zivile Konfliktbearbeitung in einer eng vernetzten Welt. Unser Ziel ist eine Weltordnung, in der Konflikte nicht über das Recht des Stärkeren, sondern am Verhandlungstisch gelöst werden. Und wir reichen allen die Hand, die daran teilhaben wollen. Wir richten unsere Politik postkolonial und antirassistisch aus, im Wissen um Deutschlands Verantwortung in der Welt und im Bewusstsein um die Verbrechen des Nationalsozialismus.

Als hochentwickelter und exportorientierter Industriestaat gehört Deutschland zu den Hauptverursachern globaler Erwärmung und agiert als entscheidender Player einer Globalisierung, die eben nicht nur Wohlstand und Entwicklung bedeutet, sondern auch zu Ausbeutung von Mensch und Umwelt führt. Diese Verantwortung, insbesondere auch gegenüber Ländern des globalen Südens, verstehen wir als Antrieb für ambitionierte Veränderung und entschiedenes Handeln mit dem Ziel globaler Gerechtigkeit und setzen dafür bei uns selbst an.

Das bedeutet auch: Wir fordern die Einhaltung und den Schutz der Menschenrechte nicht nur von anderen ein, sondern messen uns selbst daran. Menschenrechte sind völkerrechtliche Pflicht und unverrückbare Grundlage einer wertegeleiteten internationalen Politik. „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“: Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist Leitbild unseres Engagements – auch in der europäischen Geflüchtetenpolitik. Sie ist das große Versagen Europas. In keinem anderen Bereich scheitern die europäischen Regierungen derart an den eigenen Ansprüchen hinsichtlich Moral, Menschenrechten und internationalen Rechts.

Doch wir haben Möglichkeiten und Regeln, um Flucht angemessen und nach klaren, menschenrechtsbasierten Prinzipien zu begegnen. Diese Regeln gibt es, ebenso wie es immer wieder Momente in unserer Geschichte gab, da nach ihnen gehandelt wurde. Hier wollen wir anknüpfen und – wenn nicht gesamteuropäisch, dann in einer humanitären Koalition der Willigen innerhalb und außerhalb der EU – einen Paradigmenwechsel hin zur konsequenten Vorbeugung gegen Fluchtursachen und zu einem menschenwürdigen Umgang mit Geflüchteten vorantreiben. Wir setzen auf Rationalität und Handlungswillen, auf Humanität und Verantwortung – und auf den unerlässlichen Pragmatismus der Nothilfe.

Die Größe und Komplexität der internationalen Herausforderungen, die da vor uns liegen, sollte Messlatte unseres nationalen und internationalen politischen Handelns sein. Die globalen Aufgaben sind erheblich. Wagen wir die notwendigen Antworten.

 

Wir treiben die sozial-ökologische Transformation voran
Schubkraft für globale Transformation

Mehr denn je bedrohen Klimaveränderungen und der Verlust von Artenvielfalt menschliche Sicherheit und Freiheit sowie die nachhaltige Entwicklung – überall auf der Welt. Die Zeit drängt. Darum braucht es in den nächsten Jahren einen energischen Schub für eine sozial- ökologische Transformation. Die nachhaltigen Entwicklungsziele der Agenda 2030 und des Klimaabkommens von Paris waren ein Aufbruch. Alle Länder sind seitdem verpflichtet, bei sich zu Hause anzufangen und ihren Beitrag für die gemeinsame Aufgabe zu leisten – schließlich sind es unsere Entscheidungen in Wirtschaft und Handel, bei Agrar- oder Rüstungsexporten, die sich weltweit stark auf Klima, Artenschutz und globale Gerechtigkeit auswirken. Wir wollen alle Politikbereiche in Deutschland auf die Transformation ausrichten und für ein strategisches und kohärentes Handeln in allen Ressorts und Politikbereichen einen Nationalen Rat für Frieden, Nachhaltigkeit und Menschenrechte einrichten sowie einen Nachhaltigkeits- und Menschenrechts-TÜV einführen, mit dem relevante Gesetzesentwürfe auf Vereinbarkeit mit den VN-Nachhaltigkeits- und -Klimazielen sowie Menschenrechtsabkommen überprüft werden. Auch international wollen wir neuen Schwung in die sozial-ökologische Transformation bringen, indem wir auf eine verbindliche Transformationsquote hinwirken und insbesondere die Länder des globalen Südens in diesem Prozess unterstützen. Wir bündeln die Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit, internationale Klimafinanzierung und Teile der humanitären Hilfe, um eine globale Transformation entlang der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und der Pariser Klimaziele zu finanzieren. Dabei halten wir unsere internationalen Zusagen für Entwicklungszusammenarbeit, Klimafinanzierung und Biodiversität ein. Deutschlands Beitrag dazu ist, die ODA-Quote, also den Anteil der öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit am Bruttonationaleinkommen, von 0,7 Prozent bis 2025 zu erreichen und weitere 10 Milliarden Euro zur internationalen Klimafinanzierung bereitzustellen.


Klimaaußenpolitik und globale Klimagerechtigkeit

Wir verfolgen eine ambitionierte, nachhaltige und menschenrechtskonforme Klimaaußenpolitik und setzen uns für globale Klimagerechtigkeit ein: Wir machen Klimaneutralität sowie die Bewältigung von Klimafolgen zu einer ressortübergreifenden strategischen Priorität unseres internationalen politischen Handelns. So wollen wir auch der historischen Verantwortung von Deutschland und Europa gerecht werden. Internationale Kooperation für Klimagerechtigkeit ist klimapolitisch notwendig, verfolgt die Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele, beugt Ressourcenkonflikten vor und sichert Frieden. Denn die Länder des globalen Südens haben wachsende Energiebedarfe: Mit Klima- und Entwicklungspartnerschaften wollen wir Innovation für Klimaneutralität global vorantreiben, den massiven Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen und Anpassung stärken, damit die Weltgemeinschaft auf den 1,5-Grad-Pfad kommen kann. Wir wollen Win-win-Situationen für Europa und seine Nachbarstaaten sowie für Länder mit großen Potenzialen für erneuerbare Energien schaffen und somit postkolonial sensibel unseren Bedarf an grüner Energie sichern: grünen Wasserstoff statt Öl- und Gasimporte. Wir stärken die personellen und finanziellen Mittel Deutschlands und der EU für Klimaaußenpolitik sowie für globale Klimagerechtigkeit und richten unsere diplomatischen Fähigkeiten gezielt auf eine klimagerechte Politik aus. Die bestehenden internationalen Fonds für Klimaanpassung und Klimaschutz wollen wir besser ausstatten und setzen uns für einen zusätzlichen Fonds zum Ausgleich von Schäden und Verlusten ein, um daraus zum Beispiel Klimarisikoversicherungen zu finanzieren. Förderungen fossiler Energieträger in unserer Entwicklungs- und Exportfinanzierung werden wir beenden. Entwicklungs- und Investi
tionsbanken wie die Weltbank oder die KfW sollen zu Transformationsbanken umgebaut werden.


Klima und Umwelt schützen, Menschenrechte achten

Der Schutz der Menschenrechte verpflichtet zum Klima- und Umweltschutz, umgekehrt schützt Klima- und Umweltschutz Menschenrechte. Wir treten für verbindliche Mechanismen zum Schutz von Menschen ein, die aufgrund von Extremwetterereignissen oder schleichender Umweltveränderung ihre Lebensgrundlage verlieren und ihre Heimat verlassen müssen. Insbesondere regionale Ansätze, die den Betroffenen eine selbstbestimmte und würdevolle Migration ermöglichen und ihnen Aufenthaltsperspektiven schaffen, unterstützen wir. Zugleich wollen wir jene Staaten in die Pflicht nehmen, die historisch am meisten zur Erderwärmung beigetragen haben, um dem Verantwortungsprinzip im Umweltvölkerrecht Rechnung zu tragen und Heimat- und Aufnahmeländer klimabedingter Migration zu unterstützen. Die „Task Force on Displacement“ der Klimarahmenkonvention UNFCCC wollen wir strukturell stärken und setzen uns dafür ein, dass ihre Empfehlungen ebenso umgesetzt werden wie der Globale Pakt für eine sichere, geordnete
und reguläre Migration sowie der Globale Pakt für Flüchtlinge. Es braucht auch die Stärkung des Rechts indigener Gemeinschaften. Initiativen zur Stärkung des Rechtswegs, auch gegen multilaterale Investitionsbanken und das Instrument der Klimaklagen unterstützen wir. Die französische Initiative, das Umweltvölkerrecht zu kodifizieren und zu konsolidieren, greifen wir auf und machen uns dafür stark, in einem ersten Schritt das Recht auf saubere Umwelt in einer Resolution der VN-Generalversammlung zu verbriefen. Da Verbrechen gegen die Umwelt nicht vor Ländergrenzen Halt machen, ist es im globalen Interesse, dass die internationale Staatengemeinschaft eine Gerichtsbarkeit schafft, die diese Verbrechen unabhängig und grenzüberschreitend verfolgt.


Armut und Ungleichheit weltweit bekämpfen

Durch die Corona-Pandemie sind Armut und Ungleichheit weltweit dramatisch angestiegen. Armutsbekämpfung und gerechte Teilhabe sind zentrale Ziele unseres internationalen Engagements. Wir unterstützen Länder dabei, eine sozialorientierte Wirtschafts- und Steuerpolitik zu verfolgen. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen weltweit sozial abgesichert werden, auch über Social Cash Transfers, und dass Kinder und Jugendliche Zugang zu hochwertiger Schul- und Berufsausbildung erhalten. Gemeinsam mit unseren Partnerländern wollen wir den Aufbau nachhaltiger und rechtebasierter sozialer Sicherungssysteme fördern. Grundsätzlich sollen soziale Sicherungsprogramme einfach zugänglich sein und die vulnerabelsten Gruppen erreichen, die Geschlechtergerechtigkeit herstellen und den sozialen Zusammenhalt stärken. Um die Effektivität aller Maßnahmen zu erhöhen, wollen wir Wirkungsevaluierung, Transparenz sowie den Austausch mit der Wissenschaft stärken.


Humanitäre Hilfe stärken

Mit humanitärer Hilfe unterstützen wir weltweit Menschen, die in humanitäre Notlagen geraten sind. Die Anzahl humanitärer Krisen nimmt zu, sowohl aufgrund bewaffneter Konflikte als auch infolge klimakrisenbedingter Extremwetterereignisse. Immer mehr Menschen müssen ihre Heimat verlassen, humanitäre Krisen dauern länger an. Dem werden wir durch eine kontinuierliche Anpassung der Mittel für die humanitäre Hilfe gerecht. Diese werden bedarfsorientiert sowie verstärkt mehrjährig vergeben. Damit ermöglichen wir Planbarkeit und Flexibilität für die Durchführungsorganisationen und erreichen Menschen in Not schnell und angemessen. Wir setzen uns für die Achtung der humanitären Prinzipien ein und gehen durch die bessere Verzahnung mit ziviler Krisenprävention und Entwicklungszusammenarbeit die strukturellen Ursachen an.

Wir stärken die multilaterale Zusammenarbeit
Vereinte Nationen reformieren

Ohne die Vereinten Nationen ist die multilaterale Zusammenarbeit an der sozial-ökologischen Transformation nicht zu meistern. Ihre Institutionen versorgen überall auf der Welt Millionen von Geflüchteten, stellen Bildungsmöglichkeiten, Nahrung und Gesundheitsleistungen zur Verfügung. Sie vermitteln in unzähligen Kriegen und Konflikten und sind der Rahmen, in dem die beiden wichtigsten multilateralen Abkommen der vergangenen Jahre ausgehandelt worden sind: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und das Pariser Klimaschutzabkommen. Das Engagement Deutschlands und der EU für die Vereinten Nationen werden wir finanziell, personell und diplomatisch substanziell verstärken, besser koordinieren und internationale Vereinbarungen konsequent in nationale und europäische Politik umsetzen. So schaffen wir die Voraussetzungen für notwendige Reformen des VN-Systems. Der Sicherheitsrat und andere Organe der Vereinten Nationen sollten an die Realitäten des 21. Jahrhunderts angepasst werden. Dabei geht es um eine gerechtere Repräsentation der Regionen im Sicherheitsrat. Das Konzept der Vetomächte ist nicht mehr zeitgemäß. Wir zielen darauf, dass das Vetorecht langfristig abgeschafft wird. Als Zwischenschritt sollte im Falle von schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein Veto im Sicherheitsrat mit einer Begründung und einem Alternativvorschlag versehen werden. Wenn der Sicherheitsrat im Falle von schwersten Menschenrechtsverletzungen anhaltend blockiert ist, soll die Generalversammlung an seiner Stelle nach dem Vorbild der „Uniting for Peace“-Resolution über friedenserzwingende Maßnahmen, also diplomatische Maßnahmen, Sanktionen oder militärische Maßnahmen gemäß Kapitel VII der UN-Charta, mit qualifizierter Mehrheit beschließen.


Resilienz gegen Epidemien erhöhen – WHO stärken

Zum Schutz vor neuen und zur Bekämpfung der alten Krankheiten setzen wir auf verstärkte internationale Zusammenarbeit und Solidarität unter dem Dach der zu reformierenden Weltgesundheitsorganisation als Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Die WHO soll die koordinierende Organisation der globalen Gesundheit sein. Dazu wollen wir sie mit deutlich höheren Beiträgen und einem klaren Mandat befähigen. Sie soll Gesundheitssysteme weltweit stärken können, damit eine bessere Versorgung lokaler Bevölkerungen sichergestellt ist und die Prävention gegen nichtübertragbare wie übertragbare Krankheiten, deren Diagnose und die Reaktion darauf verbessert werden. Ihre zentrale Rolle in der Pandemievorsorge und -bekämpfung wollen wir weiter stärken. In den G20 werden wir uns dafür einsetzen, ihr einen formellen Sitz einzuräumen. Mit Blick auf die Bekämpfung der Corona-Pandemie hat Priorität, dass noch in diesem Jahr die bestehenden Kapazitäten zur Produktion von Covid-19-Impfstoffen erhöht und Impfstoffe im Rahmen der COVAX- Allianz an einkommensschwache Länder geliefert werden. Zusätzlich setzen wir uns für einen aktiven Technologie- und Wissenstransfer bezüglich der Herstellung entscheidender Arzneimittel ein. Die Gewährleistung offener, fairer und flexibler globaler Lieferketten ist dafür genauso Voraussetzung wie die Aufhebung weltweiter Exportrestriktionen für Covid-19- Impfstoffe. Wo freiwillige Produktionspartnerschaften nicht ausreichen, unterstützen wir Anträge auf Erteilung von verpflichtenden Lizenzen für Covid-Impfstoffe gegen Entschädigungen und bringen uns in diesem Sinne bei der WTO für eine temporäre Aussetzung von Patenten für Technologien zur Bekämpfung von Covid-19 in die Verhandlungen ein. Monopole auf geistiges Eigentum zur Bekämpfung von Krankheiten dürfen den Zugang zu überlebenswichtigen Schutzmaterialien, Impfstoffen und Arzneimitteln nicht versperren. Wir unterstützen die Einbindung Taiwans in die WHO inklusive eines Beobachterstatus.


50 Prozent Frauen in internationalen Verhandlungen

Wir wollen dem Multilateralismus neue Impulse für mehr Zusammenarbeit geben. Transformation gelingt nur mit Kooperation, und die gelingt nur durch Einbeziehung der betroffenen gesellschaftlichen Gruppen. Nach wie vor ist die gleichberechtigte und intersektionale Teilhabe von Frauen der stärkste Indikator dafür. Wir wollen schrittweise für Deutschland und Europa eine 50-Prozent-Quote in allen diplomatischen und multilateralen Verhandlungen, für die Entsendung in internationale Organisationen sowie auf den Umsetzungsebenen durchsetzen. Um das zu ermöglichen, ist eine 50-Prozent-Quote für Frauen im Auswahlverfahren für das Personal in internationalen Einsätzen, in den international arbeitenden Ministerien sowie im gehobenen und höheren Europäischen Auswärtigen Dienst notwendig. Es braucht vergleichbare Kriterien, Standards, Indikatoren und Zeitrahmen für die Gleichstellungspläne der Ministerien, vergleichbar mit dem „Gender Equality Plan“ nach dem Vorbild der schwedischen Regierung.

Wir arbeiten an guten Beziehungen in einer multipolaren Welt
Für eine aktive europäische Politik mit unseren Nachbarstaaten

Die EU muss vor allem in ihrer direkten Nachbarschaft mehr Verantwortung übernehmen. Die EU- Erweiterungspolitik ist dabei eine Erfolgsgeschichte, die wir fortschreiben wollen. Deshalb treten wir für konkrete Fortschritte bei der europäischen Integration der Länder des westlichen Balkans ein. Wir wollen notwendige Reformen, unter anderem bei Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung sowie Inklusion und Schutz von Minderheiten, insbesondere der Rom*nja, aktiv unterstützen. Die Visaliberalisierung für Kosovar*innen ist als nächster Schritt genauso unerlässlich wie Fortschritte im Serbien-Kosovo-Dialog, die Eröffnung der ersten EU-Beitrittskapitel für Albanien und Nordmazedonien oder die Schaffung einer Bürger*innengesellschaft mit gleichen Rechten für alle Bürger*innen in Bosnien und Herzegowina. Auch Aussöhnungsprozesse und die politische und juristische Aufarbeitung der Kriegsverbrechen müssen gestärkt werden. Ethnischen Grenzverschiebungen oder Diskriminierungen erteilen wir eine klare Absage. In Osteuropa streiten viele mutige Menschen in Ländern wie Armenien, Georgien, Ukraine oder Belarus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Wir stehen an ihrer Seite und fördern demokratische und sozial-ökologische Transformationsprozesse in der Region, im Rahmen der Östlichen Partnerschaft der EU und bilateral, etwa durch die stärkere Knüpfung von Geldern an die nachhaltige Umsetzung von Reformen. Wir unterstützen die demokratische Zivilgesellschaft und unabhängige Medien vor Ort, wollen mehr Austausch zwischen Ost und West ermöglichen und Justizreformen vorantreiben. EU-assoziierten Ländern der Östlichen Partnerschaft wollen wir den Weg zu einem EU-Beitritt offenhalten. Im Süden braucht es eine neue Mittelmeerpolitik, die gemeinsam Entwicklungspotenziale für die Region realisiert und sich zugleich den enormen Herausforderungen stellt: Terrorismus, autoritäre Regime, Staatszerfall. Gemeinsam wollen wir im Rahmen ambitionierter Energiepartnerschaften den Mittelmeerraum zu einer Plus- Energie-Region machen. Derweil hat zu unserem großen Bedauern mit Großbritannien erstmals ein Land das gemeinsame Haus der EU verlassen. Es ist gut, dass mit dem Handels- und Kooperationsabkommen die Grundlage für einen Neubeginn geschaffen wurde. Es bedarf aber weiterer Anstrengungen, um zu verhindern, dass europäische Standards ausgehöhlt werden. Das Karfreitagsabkommen und die offene Grenze garantieren den Frieden auf der irischen Insel. Dieser fragile Frieden darf nicht gefährdet werden. Den Austausch von Studierenden, Forscher*innen und in der beruflichen Bildung zwischen der EU und Großbritannien wollen wir auchnach dem Brexit lebendig halten.


USA

Die transatlantische Partnerschaft bleibt ein zentraler Stützpfeiler der deutschen Außenpolitik, jedoch muss sie erneuert, europäisch gefasst, multilateral und an klaren gemeinsamen Werten und demokratischen Zielen ausgerichtet werden. Als Kern einer erneuerten transatlantischen Agenda der EU wollen wir einen gemeinsamen starken Impuls für die weltweite Klimapolitik, ausgehend von den Pariser Klimazielen, geben. Besonders mit der Etablierung einer starken Klimapartnerschaft kann die transatlantische Partnerschaft Inspiration und Treiber für eine sozial-ökologische Transformation, die weltweit höchste Standards setzt, sein. Wir setzen auch bei der Stärkung des Multilateralismus, in Handelsfragen sowie bei der Gesundheit auf eine gute Kooperation mit den USA. Wir wollen uns gemeinsam für den weltweiten Menschenrechtsschutz, die Weiterentwicklung internationaler Rechtsnormen, globale Rüstungskontrolle und Abrüstung, eine regelbasierte Weltordnung und die Stärkung einer verantwortungsbewussten Handelspolitik einsetzen. Das schließt eine Verständigung über den Umgang mit autoritären Staaten mit ein. Der sicherheitspolitische Fokus der USA wird sich auch mit der neuen US-Regierung nicht wieder zuvorderst auf Europa richten. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen selbst mehr außen- und sicherheitspolitische Verantwortung übernehmen. Das gilt insbesondere für die Sicherheit der östlichen Nachbarländer der EU wie auch der baltischen Staaten und Polens. Wir wollen die transatlantische Debatte auf vielen Ebenen führen, auch auf den jeweiligen föderalen und lokalen, sowie in zivilgesellschaftlichen Foren – und damit nachhaltige, diverse gesellschaftliche Netzwerke knüpfen.


China

China ist Europas Wettbewerber, Partner, systemischer Rivale. Wir verlangen von China ein Ende seiner eklatanten Menschenrechtsverletzungen, etwa in Xinjiang und Tibet und zunehmend auch in Hongkong. Es braucht auch einen konstruktiven Dialog mit China, der dort eine Kooperation sucht, wo es zu konstruktiver Zusammenarbeit bereit ist, und klare Gegenstrategien bereithält, wo China systematisch versucht, internationale Standards zu schwächen. Insbesondere in der Klimapolitik streben wir gemeinsame politische, wirtschaftliche und technologische Anstrengungen sowie eine Einhaltung von nachhaltigen Produktionsstandards und einen transparenten Fahrplan zur Bekämpfung der Klimakrise, beispielsweise durch einen Kohleausstieg, in China an. Kooperation mit China darf nicht zu Lasten von Drittstaaten oder von Menschen- und Bürger*innenrechten gehen. Wir halten uns an die „Ein-China-Politik“ der Europäischen Union und betonen, dass die Vereinigung mit Taiwan nicht gegen den Willen der Bevölkerung Taiwans erzwungen werden darf. Gleichzeitig wollen wir den politischen Austausch mit Taiwan ausbauen. Unsere Handelsbeziehungen mit China wollen wir nutzen, um fairen Marktzugang für ausländische Investitionen, Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen einzufordern. Wir erwarten, dass China die entscheidenden Kernnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert und jede Form von Zwangsarbeit beendet. Das EU-Lieferkettengesetz muss angesichts der Menschenrechtsverletzungen – etwa in Xinjiang – Waren aus Zwangsarbeit den Zugang zum Binnenmarkt ebenso verwehren, wie es Unternehmen für ihre Produkte in Haftung nimmt. Deutschland sollte sich außerdem für eine Fact-Finding-Mission zu Xinjiang im Rahmen des VN-Menschenrechtsrats einsetzen und die
Unterdrückung der Uigur*innen als Völkerstraftaten bezeichnen. Dem europäisch-chinesischen Investitionsabkommen CAI können wir in seiner jetzigen Form nicht zustimmen. Wir werden an einer engen europäischen und transatlantischen Koordinierung gegenüber China arbeiten.


Indo-Pazifik

Wir setzen uns für eine freie und offene indo-pazifische Region auf der Grundlage globaler Normen und des Völkerrechts ein. Wir wollen eine umfassende Kooperation mit der Region, insbesondere in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, Stärkung des Multilateralismus und bei Digitalisierung und Klimaschutz. Australien, Japan, Neuseeland, Südkorea und auch Taiwan betrachten wir ebenso als wichtige Partnerländer, wie wir die strategischen Partnerschaften mit Indien und mit ASEAN ausbauen wollen. Die Stärkung der Zivilgesellschaften ist ein integraler Bestandteil unserer Indo-Pazifik-Strategie. Wir entwickeln eine indo-pazifische Handelspolitik, die nachhaltige bilaterale Handelsbeziehungen mit gleichgesinnten Partner*innen in einem multilateralen Rahmen vorsieht, demokratisch und transparent zustande kommt und sich für globale Gemeinwohlinteressen wie Klimaschutz, Sozialstandards und Menschenrechte einsetzt. Wir streben an, einen intensivierten Dialog zu Frieden und Sicherheit mit Partner*innen im
Indo- Pazifik zu führen. Die vor allem vom steigenden Meeresspiegel Betroffenen verdienen unsere verstärkte, konkrete Unterstützung. Auch soll sich Deutschland aktiv für eine globale EU- Konnektivitätsstrategie einsetzen, um gemeinsame Infrastrukturentwicklung nach qualitativ hohen internationalen Standards entsprechend den Bedürfnissen unserer Partner*innen zu realisieren.


Russland

Russland hat sich zunehmend in einen autoritären Staat gewandelt, dessen Außenpolitik durch militärische und hybride Mittel immer offensiver Demokratie, Stabilität und Frieden in der EU und in der gemeinsamen Nachbarschaft gefährdet. Gleichzeitig erstarkt die Demokratiebewegung in Russland. Die mutige Zivilgesellschaft, die der immer härteren Repression durch den Kreml die Stirn bietet und für Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und sexuelle Selbstbestimmung kämpft, wollen wir unterstützen und den kulturellen, politischen und wissenschaftlichen Austausch mit ihr intensivieren. Für eine Lockerung der Sanktionen, die wegen der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim und des militärischen Vorgehens in der Ukraine gegen Russland verhängt wurden, hat die EU klare Bedingungen formuliert. An diesen werden wir festhalten und die Sanktionen bei Bedarf verschärfen. Wir verlangen, dass die russische Regierung ihre Zusagen aus dem Minsker Abkommen umsetzt. Das Pipeline-Projekt Nord Stream 2 trägt nicht zum Klimaschutz bei, richtet sich gezielt gegen die energie- und geostrategischen Interessen der Europäischen Union, gefährdet die Stabilität der Ukraine und muss daher gestoppt werden. Es braucht außerdem einen konstruktiven Klima-Dialog mit Russland, wobei bei einzelnen Schritten die Menschenrechte geschützt werden müssen.


Türkei

Die Türkei und die EU verbindet sehr viel mehr, als sie trennt: gesellschaftlich, kulturell, wirtschaftlich. Gerade die Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei sind, auch durch die gemeinsame Migrationsgeschichte, eng und vielfältig. Wir stehen an der Seite all derer, die in der Türkei für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Gleichstellung und Menschenrechte kämpfen. Wir verurteilen die Menschenrechts- und Rechtsstaatsverletzungen, fordern eine sofortige Freilassung aller politischen Gefangenen und die Rückkehr zu einem politischen Dialog- und Friedensprozess in der kurdischen Frage. Wir weisen die aggressive Außenpolitik der türkischen Regierung entschieden zurück und fordern sie auf, zu einer multilateralen Außen- und Sicherheitspolitik zurückzukehren. Das gilt es auch in der
NATO zu thematisieren, nicht zuletzt mit Blick auf die völkerrechtswidrige Militäroffensive der Türkei in Nordsyrien. Wir verurteilen den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention und fordern sie auf, diesen wieder rückgängig zu machen. Die Wiederaufnahme der Gespräche über einen EU-Beitritt ist unser politisches Ziel. Sie kann es aber erst geben, wenn die Türkei eine Kehrtwende zurück zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vollzieht. Die Türkei hat mehr Geflüchtete – vor allem aus Syrien – aufgenommen als die 27 Mitgliedstaaten der EU zusammen. Der bestehende „EU-Türkei-Deal“ untergräbt jedoch internationales Asylrecht, ist gescheitert und muss beendet werden. Wir fordern die Türkei auf, die Genfer Flüchtlingskonvention vollumfänglich umzusetzen. Die Türkei ist kein sicherer Drittstaat. Eine neue Bundesregierung muss die von der Kommission angestoßenen Verhandlungen über ein neues Abkommen dafür nutzen, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Das neue Abkommen muss völkerrechts- und rechtsstaatskonform sein und darf nicht die Flucht bekämpfen, sondern muss die Perspektiven der Menschen verbessern. Daher soll es die notwendige finanzielle und logistische Unterstützung vor Ort garantieren, die Türkei bei der Aufnahme von Geflüchteten unterstützen und verbindliche Kontingentzusagen zur Umsiedlung schutzbedürftiger Geflüchteter in die EU machen. Im Gegenzug muss die Türkei garantieren, Geflüchtete gut zu versorgen und zu integrieren. Geflüchtete dürfen nicht zum Spielball gemacht werden. Solch ein Abkommen muss im Parlament debattiert und beschlossen werden. Menschen in Deutschland dürfen von der türkischen Regierung und ihren Unterstützer*innen weder instrumentalisiert noch überwacht oder gar bedroht werden. Wir wollen gerade in schwierigen Zeiten den Austausch mit der menschenrechtsorientierten und demokratischen Zivilgesellschaft in der Türkei und Jugendaustauschprogramme ausbaen.

Naher und Mittelerer Osten

Partnerschaften mit den Staaten und Gesellschaften des Nahen Ostens und der südlichen europäischen Nachbarschaft sind ein wichtiger Bestandteil unserer Außen-, Klima- und Menschenrechtspolitik. Wir setzen auf vielfältige Formen der Zusammenarbeit, etwa durch Stärkung der Zivilgesellschaften im Bemühen um mehr Beteiligung, Kooperation bei der Bewältigung der Herausforderung Klimawandel und Förderung unabhängiger und nachhaltiger Wirtschaftsstrukturen, gerade für junge Menschen. Eine Vermittlung zur Verständigung zwischen dem Iran und den arabischen Golfstaaten gehört ebenso zu den Aufgaben europäischer Außenpolitik wie Bemühungen zur Mediation von offenen Konflikten, zum Beispiel in Syrien, Libyen und Jemen, sowie die Verhinderung von Staatszerfall, Korruption, sozialen Verwerfungen und Vertreibungen in der gesamten Region. Durch die Bewahrung und das Wiederaufleben des Atom- Abkommens mit dem Iran (JCPOA) kann ein nukleares Wettrüsten im Nahen Osten verhindert werden. Frieden, Sicherheit und menschenwürdige Lebensverhältnisse für alle Menschen im Nahen Osten sind ein zentrales Anliegen deutscher Außen- und Sicherheitspolitik, auch und besonders mit Blick auf einen nachhaltigen Frieden zwischen Israelis und Palästinenser*innen. Die Sicherheit des Staates Israel ist ein Teil der deutschen Staatsräson. Die Existenz und die Sicherheit Israels als nationale Heimstätte des jüdischen Volkes mit gleichen Rechten für all seine Bürger*innen sind unverhandelbar. Wir treten für die Fortsetzung der engen deutsch-israelischen Beziehungen ein. Die anhaltende Bedrohung des Staates Israel und seiner Souveränität in seiner Nachbarschaft und den Terror gegen seine Bevölkerung verurteilen wir. Sowohl die Eskalation von Gewalt als auch völkerrechtswidrige Maßnahmen wie
die Annexion von besetzten Gebieten oder den fortschreitenden Siedlungsbau kritisieren wir, da sie dem Ziel einer friedlichen und politischen Lösung des Konflikts und einer Beendigung der Besatzung entgegenstehen. Für Frieden und Sicherheit braucht es eine Zweistaatenregelung auf der Grundlage der Grenzen von 1967 mit zwei souveränen, lebensfähigen und demokratischen Staaten für Israelis wie für Palästinenser*innen. Wir werden uns für Wahlen, einen Demokratisierungsprozess sowie den Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen in den palästinensischen Gebieten starkmachen. Europa soll sich hierfür eng mit der neuen US-Regierung koordinieren.


Nachbarschaft und Partnerschaft mit den Staaten Afrikas

Die afrikanischen Staaten und Europa sind regional wie historisch eng verbunden. Wir blicken differenziert auf den afrikanischen Kontinent und seine Regionen in all ihrer Vielseitigkeit. Europäische Afrikapolitik muss sich von patriarchalen Denkmustern frei machen, die europäische Verantwortung annehmen und die jeweiligen Interessen in Einklang bringen. Dafür soll Deutschland im Rahmen der EU eine aktivere Rolle übernehmen. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika soll sich auf Klimaschutz, Digitalisierung, Technologietransfer, zivile Krisenprävention und die sozial-ökologische Transformation fokussieren sowie faire und sichere Migrationswege aus Afrika nach Europa ermöglichen. Mit der Zivilgesellschaft, dem Kultur- und Wissenschaftsbetrieb in Afrika wollen wir verstärkt zusammenarbeiten und die vielfältige afrikanische Diaspora in Europa stärker beteiligen. Die Fortsetzung einer einseitigen Politik, die in weiten Teilen auf der Abwehr von Geflüchteten, unfairer Handels- und Agrarpolitik und der Ausbeutung von Rohstoffvorkommen fußt, lehnen wir ab und machen uns für eine gemeinsam entwickelte EU-Afrika-Strategie stark. Der Afrikanischen Union und den Regionalorganisationen stehen wir bei der Umsetzung ihrer Agenda 2063, der afrikanischen Freihandelszone und der regionalen Entwicklungs- und Friedensagenden zur Seite.

 

Lateinamerika

Wir setzen uns für eine gut abgestimmte Lateinamerika- und Karibik-Politik Deutschlands und der EU ein, die die sozial-ökologische Transformation befördert und Menschenrechte schützt. Viele Staaten Lateinamerikas haben in der Vergangenheit auf ein auf Rohstoffausbeutung basierendes Wirtschaftsmodell gesetzt, was zu Schäden für die Menschen, die Natur und die Volkswirtschaften geführt hat. Zudem sind die meisten lateinamerikanischen Staaten massiv von der Corona-Krise betroffen. Lateinamerika beherbergt vitale Zivilgesellschaften und starke soziale Bewegungen. Soziale Ungleichheiten, Korruption, verkrustete Machtstrukturen, patriarchale Gesellschaftsbilder und eine Art des Wirtschaftens, die die natürlichen Lebensgrundlagen zerstört, werden zunehmend in Frage gestellt und progressive Alternativen entworfen. Gleichzeitig nehmen in vielen Ländern autoritäre Regierungsstile zu und der Raubbau an der Natur weitet sich aus. Indigene, Umwelt-, LSBTIQ*-, Frauen- und Menschenrechtsaktivist*innen sind massiv bedroht
und bedürfen internationaler Aufmerksamkeit und Unterstützung. Die Ökosysteme Lateinamerikas spielen eine zentrale Rolle beim Schutz globaler Gemeingüter wie des Klimas und der Biodiversität. Handelspolitik, wie das Mercosur-Abkommen, muss verbindlich an Leitlinien zum Schutz der Menschenrechte, des Klimas und der Umwelt ausgerichtet sein. Ökologische Nachhaltigkeit, demokratische Teilhabe, Frieden und Geschlechtergerechtigkeit stehen daher im Zentrum unserer Zusammenarbeit mit den Staaten und Zivilgesellschaften Lateinamerikas. Die Streichung vieler Staaten Lateinamerikas als Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist kurzsichtig, dies wollen wir ändern.

Wir verteidigen die Menschenrechte
Menschenrechtsverteidiger*innen schützen

Menschenrechtsverteidiger*innen sind Held*innen. Sie verteidigen überall auf der Welt, oft unter Lebensgefahr für sich und ihre Familien, die Einhaltung der Menschenrechte an vorderster Front. Sie bedürfen unseres Schutzes, unserer Solidarität und aktiven Unterstützung – auf allen Ebenen. An den besonders betroffenen deutschen Auslandsvertretungen sollten deshalb Menschenrechtsreferent*innen als extra Anlaufstelle etabliert und sollte eine ressortübergreifende systematische Berichterstattung über die Menschenrechtslage im Land eingeführt werden. Für Menschenrechtsverteidiger*innen, die nicht in ihrem Land bleiben können, weil sie dort akut gefährdet sind, wollen wir schneller und häufiger als bisher humanitäre Visa bereitstellen und die neu eingerichtete Elisabeth-Selbert-Initiative zu ihrer temporären Aufnahme ausbauen. Auf internationaler Ebene setzen wir uns für den Ausbau von Förderungsmöglichkeiten für zivilgesellschaftliche Initiativen und die finanzielle Stärkung der entsprechenden Schutzinstrumente und Institutionen, wie beispielsweise Sonderberichterstatter*innen, ein. Wir werden die jüngsten Erklärungen und Empfehlungen auf VN-Ebene zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen umsetzen. Darüber hinaus setzen wir uns auch für den Schutz und die gezielte Förderung von Menschenrechtsverteidiger*innen aus EU-Mitgliedstaaten ein.


Kriegsverbrecher*innen zur Rechenschaft ziehen

Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen dürfen nicht ungestraft bleiben – als Zeichen der Gerechtigkeit an die Opfer, als Signal der Abschreckung, als Voraussetzung für Frieden und Versöhnung. Das deutsche Völkerstrafrecht bietet die Möglichkeit der Verurteilung auch hier in Deutschland. Dazu werden wir die Kapazitäten beim Bundeskriminalamt und bei der Generalbundesanwaltschaft ausbauen. Die Ermittlungen in Fällen sexualisierter Gewalt sollten verbessert und die Strafprozessordnung sollte dort reformiert werden, wo sie den Besonderheiten von Völkerstrafrechtsverfahren noch nicht Rechnung trägt. Darüber hinaus setzen wir uns für die zivilrechtliche Haftbarmachung von Unternehmen für schwerste Menschenrechtsverletzungen ein. International setzen
wir uns für eine langfristige finanzielle Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Organisationen und die Vernetzung relevanter Akteur*innen in diesem Bereich sowie für die – politische und finanzielle –Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofes und andere Institutionen wie den Mechanismus der Vereinten Nationen für die Untersuchung und Verfolgung von schwersten Kriegsverbrechen in Syrien (IIIM) ein. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Staaten dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs beitreten. Gerade Kinder und Jugendliche, die sexualisierte und geschlechtsbasierte Gewalt, Entführungen, Rekrutierung als Kindersoldat*in erlebt haben, leiden unter schweren Traumata. Wird dieses Leid nicht aufgearbeitet, beeinträchtigt es das Leben dieser Menschen und ihrer Familien sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt über Generationen. Die individuelle Traumabearbeitung wollen wir durch mehr qualifiziertes Personal und sichere Traumazentren vor Ort auch mit unseren internationalen Partner*innen und in Deutschland deutlich ausbauen.


Keine Überwachungstechnologie für Diktaturen und Autokratien

Verschlüsselte Kommunikation rettet tagtäglich Menschenleben. In den sozialen Medien werden Menschenrechtsverletzungen, die ansonsten unentdeckt geblieben wären, für alle sichtbar. Und ohne Satellitenbilder ließe sich etwa die Vertreibung ganzer Dorfgemeinschaften in Kriegsgebieten gar nicht erst nachvollziehen. Zugleich sind es oft europäische Überwachungstools, die es autokratischen Regierungen ermöglichen, unliebsame Aktivist*innen zu verfolgen. Biometrische Erkennungssysteme, wie etwa identifizierende Gesichtserkennungssoftware, stellen besonders für Menschenrechtsverteidiger*innen, Medienschaffende und verfolgte Minderheiten in autoritären Staaten eine zusätzliche Bedrohung dar. Wir zielen auf ein Verbot für die Ausfuhr, den Verkauf und die Weitergabe von Überwachungsinstrumenten an repressive Regime. Entsprechende Schutzklauseln wollen wir in der deutschen wie europäischen Exportkontrolle verankern. Wir fördern die Entkriminalisierung verschlüsselter Kommunikation, stellen uns der Schwächung von Verschlüsselungstechnologien und -standards entgegen und stärken die Multi-Stakeholder-Governance des Internets auf internationaler Ebene. Im Rahmen unserer internationalen Zusammenarbeit setzen wir uns für den freien Zugang aller zu digitaler Technologie ein. Den freien Zugang zu Informationen als einem globalen öffentlichen Gut gilt es zu fördern und zu schützen. Durch die Unterstützung von Trainings stärken wir die sichere digitale Vernetzung zivilgesellschaftlicher Organisationen weltweit.


Für Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen weltweit

Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Menschenrecht. Ohne Geschlechtergerechtigkeit kann auch Armut nicht wirksam bekämpft werden. In vielen der ärmsten oder konfliktgebeutelten Länder sind Frauen und Mädchen besonders von Armut, Hunger und Gewalt betroffen. Wir setzen uns konsequent für die Rechte von Frauen und Mädchen weltweit ein, für ein selbstbestimmtes Leben, und werden alle diplomatischen Möglichkeiten nutzen, damit die Istanbul-Konvention Anwendung findet. Bildung und Gesundheit sind dafür die Schlüssel. Wir engagieren uns dafür, Frauen und Mädchen den uneingeschränkten Zugang zu gleichwertiger Bildung zu sichern sowie ihre sexuellen und reproduktiven Rechte zu schützen. Wir setzen uns dafür ein, dass Frauen und Mädchen weltweit uneingeschränkt Zugang zu empfängnisverhütenden Mitteln erhalten. Es braucht innovative Bildungsangebote wie kompakte nachholende Grundbildung für Frauen oder Berufsbildung in Krisen- und Post-Konflikt-Kontexten. Unsere internationale Zusammenarbeit werden wir darum finanziell und konzeptionell auf diese Aufgabe hin ausrichten, die Erreichung der Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsaufgabe sowie reproduktive Gesundheit und das Recht auf Bildung in allen Projekten verankern.


Menschenrechtskonventionen umsetzen, Institutionen stärken

Um Menschenrechte tatsächlich und rechtlich durchsetzen zu können, müssen internationale Menschenrechtskonventionen ratifiziert, konsequent implementiert und Menschenrechtsinstitutionen gestärkt werden. Es gilt insbesondere, die nun angestoßene Umsetzung der ILO-Konvention für die Rechte indigener Völker abzuschließen, das 12. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention über Antidiskriminierung, das Fakultativprotokoll zum Sozialpakt und die Wanderarbeiterkonvention der Vereinten Nationen sowie die VN-Erklärung über die Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen zu ratifizieren. Das ist für Deutschland seit vielen Jahren überfällig. Den Prozess für ein VN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (sog. Binding Treaty) wollen wir unterstützen und aktiv vorantreiben. Darüber hinaus wollen wir einen eigenen Straftatbestand „erzwungenes Verschwindenlassen“ in Deutschland schaffen, um das Defizit in der Umsetzung der Internationalen Konvention gegen das erzwungene Verschwindenlassen zu beheben. Auf europäischer Ebene setzen wir uns für die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein. Das Instrument der gezielten EU-Sanktionen gegen Menschenrechtsverbrecher*innen befürworten wir. Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe wollen wir strukturell besser ausstatten und die finanzielle Ausstattung der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter und des Deutschen Instituts für Menschenrechte wollen wir mindestens verdoppeln, damit sie ihre gesetzlichen Aufgaben angemessen erfüllen können. Auf internationaler Ebene setzen wir uns für die Stärkung der VN-Fachausschüsse und -Sonderberichterstatter*innen ein. Menschenrechte und Demokratieförderung sind Grundpfeiler unserer entwicklungspolitischen Arbeit.


Rechte von Minderheiten schützen

Der Umgang mit Minderheiten ist der Gradmesser für den Menschenrechtsschutz in einer Gesellschaft. Wir setzen uns dafür ein, die Rechte von Minderheiten auf internationaler Ebene zu stärken – auch innerhalb der EU. Nach wie vor setzen die einzelnen Staaten den durch die Vereinten Nationen vorgegebenen Minderheitenschutz in nationales Recht um, ohne dass einheitlich kontrolliert wird, ob das umfassend genug ist. Damit ist der Schutz lückenhaft. Wir werden außenpolitisch für die weltweite Umsetzung der Yogyakarta-Prinzipien um Schutz von LSBTIQ* eintreten. In der Entwicklungspolitik wollen wir hier einen neuen Fokus setzen und unser Engagement deutlich steigern. Selbst innerhalb der EU gibt es große Unterschiede: Es existieren keine gemeinsamen EU-Mindeststandards, kein einheitlicher Rechtsrahmen, der den Schutz und die Förderung von Minderheiten gewährt. Das wollen wir ändern. Wir werden uns für die Verabschiedung der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie einsetzen, damit international anerkannte Menschenrechte in der EU eine Rechtsgrundlage erhalten und die VN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf europäischer Ebene rechtlich umgesetzt wird. Den EU-Aktionsplan gegen Rassismus treiben wir national und international voran.

Wir schützen Geflüchtete
Eine menschenrechtsorientierte Geflüchtetenpolitik in Europa umsetzen

Wir treten für eine Europäische Union ein, die ihre humanitäre und rechtliche Verpflichtung, den Zugang zum Grundrecht auf Asyl zu garantieren, und die Notwendigkeit, Verfahren nach völkerrechtlichen Standards fair und zügig durchzuführen, einhält. So schwer das derzeit in der EU der 27 auch ist. Deutschland spielt dabei eine zentrale Rolle. Die neue Bundesregierung muss die Menschenrechte und das Asylrecht verteidigen. Zustände wie in den Lagern auf den griechischen Inseln, auf dem Mittelmeer oder an der Grenze zu Kroatien bedeuten einen Bruch mit europäischen Werten und Menschenrechten. Der Blockade einer gemeinsamen und humanen Geflüchtetenpolitik zwischen den Mitgliedstaaten begegnen wir mit folgendem Plan: In gemeinschaftlichen von den europäischen Institutionen geführten Registrierungszentren in den EU-Staaten mit rechtsstaatlich und europäisch kontrollierten Außengrenzen sollen die Geflüchteten registriert werden und einen ersten Check durchlaufen, ob Einträge in sicherheitsrelevanten Datenbanken vorliegen. So wissen wir, wer zu uns kommt, und werden zugleich unserer humanitären Verantwortung gerecht. Die Menschen, die nach Europa kommen, müssen medizinisch und psychologisch erstversorgt und menschenrechtskonform untergebracht werden. Unter Berücksichtigung persönlicher Umstände wie familiärer Bindungen oder der Sprachkenntnisse bestimmt die EU-Agentur für Asylfragen schnellstmöglich den Aufnahme-Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens. Der zugrunde liegende, zügige Verteilmechanismus stützt sich zunächst auf die Bereitschaft von Mitgliedstaaten, Regionen und Städten, Geflüchtete freiwillig aufzunehmen. Wer das tut, erhält Hilfe aus einem EU-Integrationsfonds. Reichen die Aufnahmeplätze nicht aus, weiten alle Mitgliedstaaten im Verhältnis von Bruttoinlandsprodukt und Bevölkerungsgröße verpflichtend ihr Angebot aus oder leisten einen mindestens gleichwertigen Beitrag zu den Gesamtkosten. Das Asylverfahren findet dann im aufnehmenden Mitgliedstaat statt. Vorgezogene Asylverfahrensprüfungen an den Außengrenzen sind damit nicht vereinbar. Die Kommission stellt sicher, dass die gemeinsamen Regeln und Standards eingehalten werden und für alle Menschen gelten. Wir werden mit handlungswilligen Ländern und Regionen vorangehen, um die derzeitige katastrophale Situation an den Außengrenzen zu beenden. Menschenunwürdige Lager und geschlossene Einrichtungen, Transitzonen oder europäische Außenlager in Drittstaaten lehnen wir ab.


Sichere und legale Fluchtwege schaffen

Niemand sollte für das völkerrechtlich verbriefte Recht, um Asyl zu ersuchen, das eigene Leben oder das der Familie riskieren müssen. Genau das ist aber bittere Realität: Immer noch reichen die Möglichkeiten für sichere Zugangswege bei weitem nicht aus und Geflüchtete sind deshalb gezwungen, auf lebensgefährliche Routen durch die Wüste oder über das Meer auszuweichen. Wir wollen sichere und legale Zugangswege schaffen – damit Menschen Schutz finden und um zu verhindern, dass Schlepper aus der Not und dem Leid der Geflüchteten Profit schlagen können. Dabei sind wir dem besonderen Schutz der Familie gemäß Grundgesetz, VN- Kinderrechtskonvention und Europäischer Menschenrechtskonvention verpflichtet und treten dafür ein, die Einschränkungen beim Familiennachzug wieder aufzuheben. Familien gehören zusammen und das Kindeswohl hat oberste Priorität. Auch Menschen mit subsidiärem Schutzstatus müssen deshalb ihre Angehörigen ohne die bisherigen Einschränkungen nachholen können und mit Geflüchteten gemäß der Genfer Konvention gleichgestellt werden. Wir wollen den Geschwisternachzug wieder ermöglichen. An deutschen und europäischen Botschaften braucht es mehr Personal und die Möglichkeit, digital Anträge zu stellen, um die Wartezei-
ten für Visa für Familienangehörige zu verkürzen. In Fällen, in denen die Beschaffung von Identitätsnachweisen durch Schutzberechtigte bei Behörden ihres Herkunftsstaates dort lebende Angehörige gefährdet, setzen wir uns für die pragmatische Erteilung von Passersatzpapieren ein. Auch mit humanitären Visa möchten wir Schutzbedürftigen die Möglichkeit geben, sicher nach Europa zu kommen und hier um Asyl zu ersuchen. Wir setzen uns außerdem für die Aufnahme afghanischer Ortskräfte und ihrer Angehörigen ein, die durch ihre Zusammenarbeit mit deutschen Institutionen wie der Bundeswehr oder der GIZ in Gefahr sind. Das individuelle Asylrecht bleibt unangetastet.


Sichere Zugangswege durch humanitäre Aufnahmepartnerschaft

Im Rahmen des Resettlement-Programms des UNHCR werden durch die Vereinten Nationen anerkannte, besonders schutzbedürftige Geflüchtete solidarisch und geordnet auf die Aufnahmeländer verteilt, statt sie ihrem Schicksal auf gefährlichen Fluchtrouten zu überlassen. Das rettet Leben, nimmt Schleppern die Geschäftsgrundlage und folgt einem bewährten, planbaren Verfahren. Im Globalen Pakt für Flüchtlinge ist die Weltgemeinschaft übereingekommen, das Resettlement zu verstärken. Doch faktisch sinkt die Zahl der Aufnahmeplätze seit Jahren. Wir schlagen vor, zusammen mit der neuen US-Administration und Kanada sowie anderen in einer globalen humanitären Partnerschaft die Aufnahme aus dem Resettlement-Programm deutlich auszubauen und mittelfristig die Erfüllung von mindestens dem jeweils fairen Anteil am jährlichen, vom UNHCR ermittelten Resettlement-Bedarf entsprechend der Wirtschaftskraft zu erreichen. So stärken wir die Vereinten Nationen, werden langfristig der globalen Verantwortung Europas gerecht, schaffen Planbarkeit auf allen Seiten, gehen mit gutem Beispiel voran und regen andere Staaten an, dem internationalen Bündnis beizutreten. Daneben werden wir sicherstellen, dass sich das geplante EU-Resettlement an den UNHCR- Kriterien orientiert. Das individuelle Asylrecht bleibt durch das Resettlement unangetastet.


Landesaufnahmeprogramme und ein Patenschaftsprogramm ermöglichen

Mehrere Bundesländer und über 200 Kommunen in Deutschland sind bereit, mehr Geflüchtete als von der Bundesregierung zugesagt bei sich aufzunehmen. Dass diese weiteren Aufnahmeplätze dringend gebraucht werden, ist angesichts der elenden Zustände in den Lagern an den EU- Außengrenzen, etwa auf den griechischen Inseln oder an der bosnisch-kroatischen Grenze, offensichtlich. Wir wollen eine humanitäre Aufnahmepolitik, bei der der Bund und die Länder kooperativ zusammenarbeiten und die die Aufnahmebereitschaft von Kommunen und Ländern nicht mehr ignoriert. Länder, Landkreise, Städte und Gemeinden sollen mehr Mitsprache- und Gestaltungsmöglichkeiten erhalten, wenn es um die humanitäre Aufnahme Geflüchteter geht. Mit einer Änderung der Zustimmungsregel zwischen dem Bundesinnenministerium und den Ländern von Einvernehmen in Benehmen wollen wir klarstellen, dass sich Bundesländer künftig über den Königsteiner Schlüssel hinaus selbständig und frei für die Aufnahme von Geflüchteten entscheiden können. Der Bund soll weiter die finanziellen und infrastrukturellen Aufgaben erfüllen und die Aufnahmebereitschaft fördern. Auch europäische Gelder können im Rahmen der aufnehmenden Staaten und Regionen eingesetzt werden. Wir werden wieder verstärkt humanitäre Bundesaufnahmeprogramme sowie Kontingente aus den EU-Staaten mit Außengrenzen auf den Weg bringen. Ein Patenschaftsprogramm nach dem Vorbild Kanadas kann die Willkommenskultur fördern. Gruppen aus Mentor*innen oder Vereine können dabei die Unterstützung von Geflüchteten zusagen und so durch Relocation- und Resettlement-Möglichkeiten konkret Menschen helfen.


Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte an den Außengrenzen sichern

Ein gemeinsamer Raum der Freizügigkeit und ohne Binnengrenzen braucht kontrollierte Außengrenzen. Doch Grenzen sind nur rechtsstaatlich kontrolliert, wenn Menschenrechte an diesen Grenzen geschützt werden und der Zugang zum Recht auf Asyl gesichert ist. Dass tausende Menschen jährlich im Mittelmeer ertrinken, weil europäische Regierungen ihnen nicht ausreichend sichere Zugangswege ermöglichen und auch die Rettung aus Seenot verweigern, ist eine Schande. Wir streiten weiter für eine zivile und flächendeckende, europäisch koordinierte und finanzierte Seenotrettung. Da ein gemeinsames Vorgehen aller europäischen Mitgliedstaaten derzeit nicht möglich erscheint, wollen wir mit jenen Staaten vorangehen, die die Seenotrettung als völkerrechtliche Pflicht ernst nehmen,
und einen eigenen Beitrag leisten: Gerettete müssen zum nächsten sicheren Hafen gebracht werden, um dann nach einem Verteilmechanismus unverzüglich auf aufnahmebereite Mitgliedstaaten, Regionen oder Städte aufgeteilt zu werden. Wir stehen fest an der Seite zivilgesellschaftlicher Rettungsinitiativen und treten dafür ein, dass die Kriminalisierung und behördliche Behinderung ihrer Arbeit beendet wird. So wollen wir die Registrierung von Schiffen der Menschenrechtsbeobachtungs- und Seenotrettungsorganisationen rechtssicher und einfacher gestalten. Wir setzen auf eine europäische Grenzkontrolle, die den gemeinsamen Schutz der Menschenrechte zur Grundlage hat und ihre Aufgaben wahrnimmt, ohne sie zur Fluchtabwehr zu missbrauchen. Das Asylrecht beruht auf der Einzelfallprüfung, das völker- und europarechtlich verbriefte Nichtzurückweisungsgebot gilt immer und überall. Die Genfer Flüchtlingskonvention gilt uneingeschränkt. Ihre Aushöhlung führt weder zu mehr Sicherheit noch zu mehr europäischer Handlungsfähigkeit in der Geflüchtetenpolitik. Dennoch erleben wir derzeit einen systematischen Rechtsbruch an den EU-Außengrenzen: Menschen werden misshandelt, schutzlos auf dem Wasser zurückgelassen oder ohne Zugang zu Asylverfahren abgewiesen. Pushbacks, von nationalen Grenzpolizeien oder Frontex begangen, müssen rechtlich und politisch geahndet werden. Deutschland darf sich an völker- und menschenrechtswidrigen Einsätzen nicht beteiligen, Verstöße müssen verfolgt werden und Konsequenzen haben. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Intransparenz und Menschenrechtsverletzungen bei EU- Agenturen wie Frontex keinen Raum mehr haben. Wir unterstützen die europäischen Initiativen, die die strukturellen Probleme beim Menschenrechtsschutz bei den Grenzkontrollen mit strukturellen Veränderungen beheben wollen. Das staatliche und zivilgesellschaftliche Menschenrechtsmonitoring, vor allem durch die EU-Grundrechteagentur, wollen wir ausbauen. Es bedarf einer engen parlamentarischen Kontrolle von Frontex-Einsätzen sowie einer systematischen Menschenrechtsbeobachtung vor Ort.


Aufnahme- und Transitländer unterstützen

Die humanitäre Versorgung von Geflüchteten außerhalb der Europäischen Union ist Bestandteil unserer globalen Verantwortung. Wir wollen die finanzielle und logistische Unterstützung von Erstaufnahme- und Transitländern wie der Türkei, dem Libanon, dem Sudan, Pakistan oder Uganda sowie der dort tätigen Hilfsorganisationen ausbauen. Die deutsche und europäische Zusammenarbeit mit Drittstaaten muss stets so erfolgen, dass Menschen- und Grundrechte sowie internationale Asylstandards eingehalten werden. Sie darf außerdem nicht auf die Verhinderung von Flucht abzielen, wie es derzeit mit der sogenannten libyschen Küstenwache und der Erdogan-Regierung der Fall ist. Die betehenden „Migrationspartnerschaften“, die Fluchtabwehr und Rückführungen zur Bedingung etwa von Entwicklungszusammenarbeit machen, lehnen wir daher ab, genauso wie die Kooperation mit der libyschen Küstenwache. Statt „sichere Herkunftsländer“ zu definieren, brauchen wir für Rückführungen menschenrechtskonforme Rückübernahmeabkommen. Wir wollen denjenigen Ländern, die ihren Staatsbürger*innen nach einer Rückkehr Sicherheit effektiv garantieren, im Gegenzug über Visaerleichterungen oder Ausbildungspartnerschaften verlässliche Aussicht auf eine geordnete Migration eröffnen. Rückübernahmeabkommen dürfen aber nicht zur Bedingung in anderen Politikbereichen, etwa entwicklungspolitischer oder rechtsstaatlicher Unterstützung, gemacht werden, nicht für Drittstaatsangehörige gelten oder das Einwanderungsrecht konterkarieren.


Fluchtursachen strukturell angehen

Uns ist bewusst: Nicht alle Ursachen von Vertreibung können wir beeinflussen. Viele Menschen fliehen, weil sie verfolgt oder ihnen grundlegende Rechte vorenthalten werden. Umso entscheidender ist konsequentes Handeln überall dort, wo auch unser Wirtschaften und Konsumieren andernorts zu Ausbeutung oder Perspektivlosigkeit führen. So wollen wir verhindern, dass Menschen überhaupt fliehen und ihre bisherige Heimat unfreiwillig verlassen müssen. Deshalb rücken wir die strukturellen Ursachen von Flucht und Vertreibung und unsere dahin gehende Verantwortung ins Zentrum unserer Politik. Denn viele politische Entscheidungen, die wir in Deutschland und Europa treffen, haben direkte Auswirkungen auf die Lebensbedingungen in anderen Weltregionen. Wir machen uns deshalb stark für zivile Krisenprävention und wollen mit einer restriktiven Ausfuhrkontrolle europäische Rüstungsexporte an Diktaturen, menschenrechtsverachtende Regime und in Kriegsgebiete beenden. Wir setzen uns für ein gerechtes Handelssystem ein, das auch den Interessen der Menschen im globalen Süden dient. Und wir treiben die sozial-ökologische Transformation unserer Wirtschaft voran.

Wir streiten für eine gerechte Weltwirtschaftsordnung
Globale Krisenprävention

Die Corona-Krise führt in vielen Ländern des globalen Südens zu Kapitalflucht und Währungskrisen und offenbart so die Schwächen der Währungsordnung. Unser Ziel bleibt langfristig der Aufbau eines kooperativen Weltwährungssystems. Der IWF muss in Krisensituationen sehr viel mehr Liquidität unkonditioniert bereitstellen können. Dafür werden wir uns für eine deutliche Aufstockung der Sonderziehungsrechte einsetzen. Deutschland und Europa könnten vorangehen und nicht genutzte Sonderziehungsrechte Ländern des globalen Südens zur Verfügung stellen, wie Kanada es bereits getan hat. Der IWF sollte Ländern des globalen Südens auch bei der Einführung und Durchführung von Kapitalverkehrskontrollen helfen und dafür mit den Staaten mit globalen Finanzzentren zusammenarbeiten. Das Stimmengewicht muss sich zugunsten von Ländern des globalen Südens verschieben. Die EU-Staaten sollten ihre Stimmrechte zusammenlegen.


Entwicklung ermöglichen, Schuldenkrisen lösen

Viele Länder des globalen Südens befinden sich in einer Schuldenkrise. Das derzeitige Schuldendienstmoratorium ist richtig, verschiebt das Problem aber in die Zukunft. Wir brauchen solide Schuldenrestrukturierungen und auch Schuldenerlasse, die Ländern Luft für eine nachhaltige Entwicklung verschaffen. Um für künftige Überschuldungskrisen vorzusorgen, setzen wir uns für ein bei den Vereinten Nationen angesiedeltes, transparentes und unabhängiges Schuldenrestrukturierungsverfahren für Staaten ein. Private Gläubiger*innen müssen rechtlich dazu verpflichtet werden, an einem solchen Verfahren teilzunehmen, damit Entschuldungen nicht mehr blockiert werden können und so etwa Geierfonds auf Kosten anderer profitieren. Solange eine internationale Lösung nicht durchsetzbar ist, müssen Deutschland und andere Regierungen mit koordinierter Gesetzgebung den Anfang machen. Damit wollen wir den zu hoch verschuldeten Staaten im globalen Süden weitere Handlungsspielräume für sozial- ökologische Transforma-
tionsprozesse ermöglichen, etwa um ihre Gesundheits-, Bildungs- und Sozialsysteme zu verbessern.


Spekulation mit Nahrungsmitteln verbieten

Nahrungsmittelpreise sind oft starken Schwankungen unterworfen. Verantwortlich dafür sind nicht nur Wetter und Ernten, sondern auch skrupellose Spekulant*innen, denen die Gewinnmaximierung vor Nahrungsmittelsicherheit geht. Auch andere lebenswichtige Ressourcen, wie Wasser, werden immer mehr zu einer spekulativen Ware. Wir werden uns in der EU für striktere Regulierungen einsetzen, um exzessive Nahrungsmittelspekulation zu verhindern. Dafür braucht es strenge Berichtspflichten für Händler*innen sowie strikte Preis- und Positionslimits an allen europäischen Rohstoff-Börsen. So wirken wir unkontrollierten, marktverzerrenden Spekulationen entgegen, ohne die für die Agrarbranche wichtigen Absicherungsmechanismen an den Terminmärkten zu gefährden.

Wir treten ein für Frieden und Sicherheit
Vorausschauend für den Frieden

Unsere Außen- und Sicherheitspolitik zielt darauf, Konflikte zu verhindern, und setzt deshalb auf Vorausschau gemäß der VN-Agenda für nachhaltige Entwicklung. Deutschland soll bei der politischen Entschärfung von Konflikten und in der zivilen Konfliktbearbeitung auf globaler Ebene eine treibende Kraft werden. Wir ergänzen den traditionellen Sicherheitsbegriff um die menschliche Sicherheit und rücken damit die Bedürfnisse von Menschen in den Fokus. Den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) gilt es zu stärken, einschließlich der Rolle des/der Hohen Vertreter*in. Die Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ wollen wir um einen Aufbauplan mit zivilen Planzielen ergänzen und den Auswärtigen Dienst für dessen heutige Aufgaben fit machen. Die personellen und finanziellen Mittel für zivile Krisenprävention sollten gezielt erhöht und durch eine Reform des Zuwendungsrechts langfristig planbarer werden. Wir wollen eine permanente und schnell einsatzbereite Reserve an EU-Mediator*innen und Expert*innen für Konfliktverhütung, Friedenskonsolidierung und Mediation aufbauen. Wir wollen mehr ressortgemeinsame Analysen, Krisenfrüherkennung und Projektplanung, eine engere Abstimmung mit internationalen Partner*innen sowie einen angemessen ausgestatteten Fonds „Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung“. Wir möchten lokale zivilgesellschaftliche Konzepte und Akteur*innen in der Friedensförderung stärker unterstützen. Den Zivilen Friedensdienst (ZFD) wollen wir weiterentwickeln und bedarfsgerecht ausbauen, das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) sowie die Friedens- und Konfliktforschung stärken. Das Stiftungskapital der Deutschen Stiftung Friedensforschung wollen wir erhöhen, den neu eingerichteten Fachbereich an der Deutschen Hochschule der Polizei und andere wissenschaftliche Einrichtungen insbesondere personell und durch Strategien der Entfristung stärker fördern. Auch die Erfolge und Chancen der zivilen Krisenprävention und Konfliktbearbeitung wollen wir der Bevölkerung durch mehr und zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit vermitteln.


Internationale Politik feministisch gestalten

Wir gestalten unsere Außen-, Entwicklungs-, Handels- und Sicherheitspolitik feministisch. Frauen, Mädchen und marginalisierte Gruppen wie LSBTIQ*-Personen sind in besonderem Maße von Kriegen, Konflikten und Armut betroffen. Die Wahrung ihrer Rechte und ihrer Rolle als Gestalter*innen in der internationalen Politik fördert Frieden, Entwicklung, Stabilität und Sicherheit. Es geht darum, die diversen Perspektiven von Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen zu stärken, zu schützen und bei allen bi- oder multilateralen Verhandlungen immer mindestens gleichberechtigt einzubeziehen. Dazu braucht es auch Genderanalysen für einzelne Länderkontexte in regelmäßigen Abständen und eine enge Zusammenarbeit mit feministischen Akteur*innen in Deutschland und in Partnerländern. Wir wollen sie nachhaltig finanziell und politisch unterstützen und bedarfsgerechte Strategien, Gender Budgeting und eine bessere Ressortkoordinierung stärken. Es gilt die Umsetzung der Agenda 1325 „Frauen, Frieden, Sicherheit“ innerhalb Deutschlands wie international voranzutreiben, sexualisierte und genderbasierte Gewalt entschieden einzudämmen, die reproduktiven Rechte von Frauen zu schützen und die Sicherheit und Partizipation von Frauen und Mädchen in der Prävention gegen Konflikte, bei der Transformation von Konflikten und in Stabilisierungsprozessen in den Fokus zu nehmen. Geschlechterbildern, die sich nachteilig auf Frieden, Sicherheit und Entwicklung auswirken, möchten wir entgegenwirken. Hierzu wollen wir gemeinsam mit Zivilgesellschaft und Wissenschaft verbindliche Leitlinien für eine feministische Außenpolitik der Bundesregierung erarbeiten.

Koloniales Unrecht aufarbeiten und internationale Beziehungen dekolonialisieren

Ziel unserer internationalen Politik ist eine selbstkritische und gleichberechtigte Zusammenarbeit. Wir können das Unrecht, das die Menschen in den früheren Kolonien des Deutschen Reiches erleiden mussten, weder ungeschehen machen noch wiedergutmachen. Umso wichtiger ist es, dass wir vergangenes Unrecht wie den Völkermord an den Ovaherero und Nama benennen, für diese und andere begangene Verbrechen wie im Maji-Maji-Aufstand um Vergebung bitten und dafür mit Worten und Taten Verantwortung übernehmen. Aber aus den Verbrechen der Kolonialzeit erwächst auch eine besondere Verantwortung für unser internationales Handeln heute. Wir wollen strukturelle Ungerechtigkeiten, wie benachteiligende Klauseln in Handelsabkommen, ungerechte Wohlstandsverteilung und fehlende Repräsentanz im VN- Sicherheitsrat, Stück für Stück abbauen. Auch unser Natur- und Umweltschutz muss postkolonial sein. Das bedeutet, die Menschen- und Landrechte indigener und lokaler Gemeinschaften zu stärken und zu
achten. Die lokale Zivilgesellschaft, Menschen in der Diaspora und Nachfahren der Opfer kolonialer Verbrechen sind Partner*innen. Mit ihnen gemeinsam wollen wir Prozesse zur Aufarbeitung stärken und zusammen mit unseren europäischen Partner*innen dafür sorgen, dass eine umfangreiche Aufarbeitung der kolonialen Verbrechen stattfindet.


Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik stärken

Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Autoritarismus und der weltweiten Angriffe auf Kunst- und Wissenschaftsfreiheit wollen wir die Zusammenarbeit mit der UNESCO und dem Europarat intensivieren und die Auswärtige Kultur-, Bildungs- und Wissenschaftspolitik stärken. Sie sichert Zugänge zur Zivilgesellschaft, vor allem in Krisenzeiten, stärkt demokratischen Austausch und baut neue Partnerschaften auf. Das zivilgesellschaftliche Eine- Welt-Engagement und die entwicklungspolitische Bildungsarbeit wollen wir stärker unterstützen. Auch die Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus werden wir durch internationale Kultur- und Jugendbegegnungen und durch zivilgesellschaftlichen Austausch stärken. Unser Ziel ist es, dass alle jungen Menschen während ihrer Schul-, Ausbildungs- oder Studienzeit die Möglichkeit haben, europäische bzw. internationale Austauscherfahrungen zu sammeln. Die Verantwortung für die koloniale Vergangenheit Deutschlands wollen wir zum Beispiel in gemeinsamen Geschichtsbuchkommissionen mit ehemaligen kolonialisierten Staaten aufarbeiten. Kulturmittlerorganisationen, wie etwa Goethe-Institute, und die deutschen Schulen im Ausland sollen finanziell besser ausgestattet und digital fit gemacht werden, die Programme für verfolgte Künstler*innen und Wissenschaftler*innen sowie Maßnahmen gegen Desinformationskampagnen wollen wir verstärken.


Europarat und OSZE stärken

Frieden in Europa bedeutet mehr als Frieden, Sicherheit und Stabilität in der EU. Damit die Vision einer friedlichen Zukunft für alle Europäer*innen Wirklichkeit werden kann, wollen wir die gemeinsamen, über die EU hinausreichenden europäischen Institutionen wie den Europarat und die OSZE stärken und weiterentwickeln, auch damit wir alle europäischen Staaten einbinden. Nur so können wir tatsächlich ein effektives und starkes System kollektiver Sicherheit in ganz Europa schaffen. Es bleibt unser Ziel, die östlichen Nachbarstaaten der Europäischen Union auf der Basis gemeinsamer Werte für eine solche Perspektive zu gewinnen und die demokratischen Zivilgesellschaften vor Ort zu unterstützen, was gerade angesichts der nationalistischen und rückwärtsgewandten Politik Russlands, die Europas Sicherheit und die Selbstbestimmung der Nachbarländer Russlands untergräbt, nötig ist. Die OSZE als Forum für Dialog und fairen Interessenausgleich braucht mehr finanzielle und personelle Ressourcen sowie ein aktiveres En
gagement seitens der Bundesregierung und der teilnehmenden Parlamentarier*innen. Sie soll als Akteurin für Rüstungsbegrenzung, Abrüstung und den gemeinsamen Kampf gegen die Klimakrise gestärkt sowie in ihren Aktivitäten zur Umsetzung des Minsker Abkommens unterstützt werden. Den andauernden Versuchen autoritärer Staaten, die OSZE-Agenda entlang ihrer Interessen zu dominieren, kann nur gemeinsam mit anderen liberalen Demokratien der OSZE für eine wertegeleitete und völkerrechtsorientierte Politik begegnet werden.


Neuer Schub für Abrüstung

Abrüstung und Rüstungskontrolle bedeuten global mehr Sicherheit für alle. Angesichts der wachsenden militärischen Risiken in Europa ist eine Wiederbelebung der konventionellen Rüstungskontrolle unabdingbar. Erste Schritte sollen weitere deeskalierende Maßnahmen in Konfliktzonen sowie die Wiederaufnahme des Sicherheitsdialogs und militärischer Kontakte zwischen NATO und Russland sein. Auch über Europa hinaus wollen wir alle Länder einbeziehen, insbesondere auch China. Unser Anspruch ist noch immer nichts Geringeres als eine atomwaffenfreie Welt. Nach der Aufkündigung des Vertrags über nukleare Mittelstreckensysteme (INF-Vertrag) zwischen den USA und Russland ist eine neue Vertragsinitiative nötig. Eine Stationierung neuer Mittelstreckenraketen auf dem europäischen Kontinent lehnen wir ab. Wir wollen den transatlantischen Neustart nach der US-Präsidentschaftswahl und das Wiederbeleben des New-START-Vertrags nutzen, um mit den USA über Barack Obamas „Global Zero“ ins Gespräch zu kommen. Wir wollen ein Deutschland frei von Atomwaffen und einen Beitritt Deutschlands zum VN-Atomwaffenverbotsvertrag. Eine Welt ohne Atomwaffen gibt es nur über Zwischenschritte. Als ersten Schritt sollte Deutschland als Beobachter an der Vertragsstaatenkonferenz teilnehmen. Darüber hinaus wollen wir in der kommenden Legislaturperiode folgende Prozesse initiieren: eine internationale Initiative zur Reduzierung der Zahl von Atomwaffen, einen Verzicht der NATO auf jeden Erstschlag und eine breite öffentliche Debatte über die veralteten Abschreckungsdoktrinen des Kalten Krieges. Wir wissen, dass dafür – auch angesichts der russischen konventionellen und nuklearen Aufrüstung – zahlreiche Gespräche im Bündnis notwendig sind, auch mit unseren europäischen Partnerstaaten, und vor allem die
Stärkung der Sicherheit und Rückversicherung unserer polnischen und baltischen Bündnispartner*innen.


Keine deutschen Waffen in Kriegsgebiete und Diktaturen

Exporte von Waffen und Rüstungsgütern an Diktaturen, menschenrechtsverachtende Regime und in Kriegsgebiete verbieten sich. Für die Reduktion von europäischen Rüstungsexporten wollen wir eine gemeinsame restriktive Rüstungsexportkontrolle der EU mit einklagbaren strengen Regeln und Sanktionsmöglichkeiten. Kooperationen mit dem Sicherheitssektor anderer Staaten müssen an die Einhaltung demokratischer, rechtsstaatlicher und menschenrechtlicher Kriterien geknüpft werden. Für Deutschland werden wir ein Rüstungsexportkontrollgesetz vorlegen, ein Verbandsklagerecht bei Verstößen gegen das neue Gesetz einführen und für eine wirksame Endverbleibskontrolle sorgen. Hermesbürgschaften für Rüstungsexporte darf es nicht geben. Den Einsatz von Sicherheitsfirmen in internationalen Konflikten wollen wir streng regulieren und private Militärfirmen verbieten.


Autonome tödliche Waffensysteme international ächten

Autonome tödliche Waffensysteme, die keiner wirksamen Steuerung mehr durch den Menschen bei Auswahl und Bekämpfung von Zielen unterliegen, stellen eine unberechenbare Bedrohung dar. Im Sinne von Frieden und Stabilität wollen wir Autonomie in Waffensystemen international verbindlich regulieren und Anwendungen, die gegen ethische und völkerrechtliche Grundsätze verstoßen, international verbindlich ächten und verbieten. Das gilt auch für digitale Waffen wie Angriffs- und Spionagesoftware. Hierbei müssen Deutschland und die EU eine globale Führungsrolle einnehmen. Um eine Militarisierung des Weltraumes zu verhindern, wollen wir weiterentwickelte, international verbindliche Regeln auf den Weg bringen.


Sicherheit im Cyber- und Informationsraum schaffen

Digitalisierung und neue Technologien bieten viele neue Möglichkeiten, schaffen aber auch Risiken für offene, demokratische Gesellschaften und werfen in bestimmten Bereichen schwerwiegende ethische, politische und rechtliche Fragen auf. Sie verändern Möglichkeiten staatlicher und nichtstaatlicher Einflussnahme auf individuelle Freiheiten und gesellschaftliche Diskurse, demokratische Abstimmungsprozesse sowie die moderne Kriegsführung. Der Staat ist in der Pflicht, die Bevölkerung effektiv vor solchen Angriffen zu schützen. Für Früherkennung, Analyse und das gemeinsame Vorgehen staatlicher Stellen braucht es ressortübergreifende Strategien zur Bekämpfung hybrider Bedrohungen, klare rechtliche Vorgaben und eine starke parlamentarische Kontrolle für das Handeln der Bundeswehr im Cyberraum. Die Bundeswehr braucht ein an Schutz und Defensive orientiertes Selbstverständnis im digitalen Raum. Gleichzeitig müssen alle staatlichen Institutionen kontinuierlich ihre Resilienz stärken und gerade Betreiber*innen kritischer Infrastrukturen hierbei unterstützt werden. Wir setzen uns für neue internationale Übereinkünfte ein, um die Rüstungskontrolle digitaler Güter und das Völkerrecht zu stärken. Die Gültigkeit der VN- Charta muss ausgedehnt und das humanitäre Völkerrecht auch im Cyberraum angewendet werden. Hierfür muss auch die europäische Zusammenarbeit ausgebaut werden, wozu Deutschland einen entsprechenden Beitrag leisten muss.


Internationale Schutzverantwortung wahrnehmen

Es ist wichtig, frühzeitig auf Konflikte einzuwirken und zu verhindern, dass sie zu bewaffneten Auseinandersetzungen eskalieren. Uns leitet das Konzept der „Responsibility to Prepare, Protect and Rebuild“ der Vereinten Nationen, das die Staatengemeinschaft verpflichtet, Menschen vor schwersten Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Völkermord zu schützen. Die Staaten sind gleichermaßen verpflichtet, ihre Instrumente für Prävention, Krisenreaktion und Nachsorge bzw. Wiederaufbau kriegszerstörter Gesellschaften auszubauen. Wir unterstützen internationale Einsätze im Rahmen der Vereinten Nationen, die zu Stabilität, dem Schutz der Zivilbevölkerung und der Umsetzung von Friedensprozessen beitragen. Wir streben an, Ressourcen- und Fähigkeitslücken in diesem Bereich zu beheben und den zivilen und militärischen Beitrag zu VN-Einsätzen signifikant zu erhöhen. Den Frauenanteil unter entsandten Einsatzkräften, Polizist*innen und Soldat*innen, besonders auch in Leitungspositionen, wollen wir durch gezielte Rekrutierung deutlich erhöhen. Die Anwendung militärischer Gewalt als Ultima Ratio, wenn alle anderen Möglichkeiten wie Sanktionen oder Embargos ausgeschöpft wurden, kann in manchen Situationen nötig sein, um Völkermord zu verhindern und die Möglichkeit für eine politische Lösung eines Konflikts zu schaffen. Ein Einsatz braucht einen klaren und erfüllbaren Auftrag, ausgewogene zivile und militärische Fähigkeiten und unabhängige (Zwischen-)Evaluierungen. Bewaffnete Einsätze der Bundeswehr im Ausland sind in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit – das heißt nicht in verfassungswidrige Koalitionen der Willigen – und in ein politisches Gesamtkonzept einzubetten, basierend auf dem Grundgesetz und dem Völkerrecht. Bei Eingriffen in die Souveränität eines Staates oder dort, wo staatliche Souveränität fehlt, braucht es ein Mandat der Vereinten Nationen. Wenn das Vetorecht im Sicherheitsrat missbraucht wird, um schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu decken, steht
die Weltgemeinschaft vor einem Dilemma, weil Nichthandeln genauso Menschenrechte und Völkerrecht schädigt wie Handeln.


Moderne Bundeswehr

Der Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr müssen sich an den realen und strategisch bedeutsamen Herausforderungen für Sicherheit und Friedenssicherung orientieren und in ein gesamtstaatliches Handeln einfügen. Deutschland soll sich auf seine Bündnispartner verlassen können und genauso sollen sich die Bündnispartner auf Deutschland verlassen können. Dazu gehört auch, dass die Bundeswehr entsprechend ihrem Auftrag und ihren Aufgaben personell und materiell sicher und planbar ausgestattet und bestmöglich organisiert sein muss. Dass Soldat*innen mit nicht ausreichender Schutzausrüstung in Einsätze gehen, ist nicht hinnehmbar. Neben einer ausreichenden und optimalen Ausrüstung zu jeder Zeit wollen wir, dass die Soldat*innen nach Einsätzen umfassend betreut und unterstützt werden und das Angebot für Einsatzgeschädigte ausgebaut wird. Die Bundeswehr soll die Vielfalt und Diversität unserer Gesellschaft in ihrer Personalstruktur widerspiegeln. Menschenfeindliche Ideologien und rechtsextremistisches Verhalten sind mit dem Auftrag der Bundeswehr und den Pflichten der Soldat*innen in keiner Weise vereinbar. Daher werden wir dies konsequent verfolgen und derartige Strukturen zerschlagen. Neben der umfassenden Aufklärung ist die wirksame Prävention entscheidend, durch eine praktizierte und weiterentwickelte Innere Führung, verantwortungsbewusste Personalgewinnung und zeitgemäße, verbindliche politische Bildung. Die Rekrutierung Minderjähriger sowie den bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Inneren lehnen wir ab und wollen den Freiwilligen Wehrdienst im Heimatschutz beenden sowie die politische Bildung in Schulen, durch Stärkung ziviler Krisenprävention und Konfliktbearbeitung, gleichberechtigt gestalten. Bewaffnete Drohnen wurden und werden vielfach auch von unseren Bündnispartnern für extralegale Tötungen und andere völkerrechtswidrige Taten eingesetzt. Ein solcher Einsatz ist für uns GRÜNE undenkbar und mit dem deutschen Verfassungs- und Wehrrecht nicht vereinbar. Gleichzeitig erkennen wir an, dass diese Systeme Soldat*innen in gewissen Situationen besser schützen können. Deshalb muss klargemacht werden, für welche Einsatzszenarien der Bundeswehr die bewaffneten Drohnen überhaupt eingesetzt werden sollen, bevor über ihre Beschaffung entschieden werden kann. Auch technische Herausforderungen wie mögliche Hackability müssen in der Gesamtabwägung eine wichtige Rolle spielen.


NATO strategisch neu ausrichten

Die NATO leidet unter divergierenden sicherheitspolitischen Interessen innerhalb der Allianz bis hin zu zwischenstaatlichen Konflikten. Ihr fehlt in dieser tiefen Krise eine klare strategische Perspektive. Trotzdem bleibt sie aus europäischer Sicht neben der EU eine unverzichtbare Akteurin, die die gemeinsame Sicherheit Europas garantieren kann und die als Staatenbündnis einer Renationalisierung der Sicherheitspolitik entgegenwirkt. Wir werden uns im Rahmen des laufenden Strategieprozesses für eine Neuaufstellung der NATO und darauf aufbauend eine Debatte über eine faire Lastenverteilung und eine ausgewogene Beteiligung der Mitgliedstaaten einsetzen, um strategische Interessen auf Grundlage von europäischen Werten wie Multilateralismus, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gemeinsam zu entwickeln und geschlossener und überzeugender zu vertreten. Das nicht auf Fähigkeiten und Befähigung ausgerichtete NATO-2-Prozent-Ziel gibt darauf keine Antwort und wir lehnen es deshalb ab. Wir setzen uns für eine neue Zielbestimmung ein, die nicht abstrakt, national und statisch ist, sondern von den gemeinsamen Aufgaben ausgeht, und werden mit den NATO-Partnern darüber das Gespräch suchen. Dazu zählt auch eine stärkere militärische Zusammenarbeit und Koordinierung innerhalb der EU und mit den europäischen NATO-Partnern wie Großbritannien und Norwegen.

Europas Sicherheit gemeinsam gestalten

Gemeinsam mit den internationalen Partnern muss die Europäische Union ihrer Verantwortung für die eigene Sicherheit und Verteidigung gerecht werden. Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) setzt eine gemeinsame EU-Außenpolitik voraus. Wir wollen eine EU-Sicherheitsunion etablieren mit einer starken parlamentarischen Kontrolle und einer gemeinsamen restriktiven Rüstungsexportpolitik mit strengen Regeln und einklagbaren Sanktionsmöglichkeiten. Anstatt immer mehr Geld in nationale militärische Parallelstrukturen zu leiten, wollen wir die verstärkte Zusammenarbeit der Streitkräfte in der EU ausbauen, militärische Fähigkeiten bündeln, eine effizientere Beschaffung erreichen und allgemein anerkannte Fähigkeitslücken gemeinsam und durch eine Konsolidierung des europäischen Rüstungssektors schließen. Dafür sind eine geeignete Ausstattung, der Ausbau von EU-Einheiten sowie eine Stärkung und Konsolidierung der gemeinsamen EU-Kommandostruktur und europäischer Initiativen wie zum Beispiel der Permanent Structured Cooperation (PESCO) nötig. Gemeinsame EU-Auslandseinsätze sollten stärker vom Europäischen Parlament begleitet und kontrolliert werden. Die Umwidmung von bisher ausschließlich für zivile Zwecke vorgesehenen Geldern aus dem EU-Haushalt für militärische Zwecke lehnen wir ab.

 

Das Wahlprogramm zum Nachlesen 

Vorwort: Eine Einladung

Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen

Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften

Kapitel 3: Solidarität sichern

Kapitel 4: Bildung und Forschung ermöglichen

Kapitel 5: Zusammen leben

Kapitel 6: International zusammenarbeiten

Nachwort: Regieren auf Augenhöhe mit der Zukunft

 

Hier kannst Du das Bundestagswahlprogramm downloaden

Wahlprogramm als PDF

Das Wahlprogramm „Kurz und knapp“ als PDF