Hochwasserschutz für die Bevölkerung im LDK 25. Februar 202224. Februar 2022 Foto: Pixabay / Tama66 Rede zum Thema „Hochwasserschutz für die Bevölkerung im Lahn-Dill-Kreis“ in der 7. Kreistagssitzung am 07.02.2022, gehalten von Martina Klement, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/ Die Grünen, Mitglied des Kreistages. Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren! Die Hochwasser-Katastrophe im Juli 2021 mit den vielen Toten und den apokalyptischen Bildern der Zerstörung hat uns schockiert. Die Klimakrise ist deutlich sichtbar auch hier in unserem Land angekommen. Es sind Bilder, von denen ich dachte, sie nie zu erleben. Wir wurden von vielen Bürger*innen gefragt. Und an dieser Stelle möchte ich mich bei unserem Kreistagsvorsitzenden Johannes Volkmann bedanken, dass er es zugelassen hat, diese dringenden Fragen vorab im Ausschuss zu beraten. Die Bürger*innen wollten schließlich Antworten haben. Schon am 2. September 2021 wurde unser Antrag in der Sitzung des Umweltausschusses aufgerufen, ich habe ihn begründet und unsere Fragen konnten beantwortet werden. Es zeigte sich aber auch, dass uns die Themen Hochwasserschutz und Katastrophenschutz noch länger begleiten werden. Die erste wesentliche Frage: Können wir hier im Lahn-Dill-Kreis im Katastrophenfall rechtzeitig gewarnt werden? Nach dem misslungenen Probealarm am 10. September 2020 konnte man nicht davon ausgehen. Die Defizite werden seitdem abgearbeitet. Als weiteres Kernthema: Wir im LDK haben ja bereits einige dramatische Hochwasser erlebt. Womit müssen wir denn noch rechnen? Und sind wir darauf vorbereitet? Die Gründung des Hochwasserzweckverbands läuft zäh. Die Kommunen haben Angst vor den Kosten. Bislang hat man sich vor allem mit einem Gutachten zur Kostenverteilung beschäftigt. – Angesichts der prekären finanziellen Lage der Kommunen durchaus verständlich, aber nichts zu tun oder Dinge im Alleingang zu regeln wird teurer oder geht gar nicht. Den Kommunen ist der Nutzen eines überregionalen Hochwasserschutzes zu wenig bewusst, sie befürchten ausufernde Kosten. Hochwasserschutz ist zwar eine kommunale Aufgabe – unsere Städte und Gemeinden tragen die Verantwortung und müssen sich kümmern. Hochwasserschutz muss aber überregional gedacht und geplant werden. Das ist der Knackpunkt! In der Vergangenheit wurde aus Unwissenheit leider vieles getan, was Überschwemmungen förderte. Beispielhaft nenne ich: die Versiegelung von Flächen die Begradigung von Flüssen und Bächen die Verrohrung von Flüssen und Bächen die Entwässerung von Städten Wasser sollte möglichst schnell abgeleitet werden. Wir haben erlebt, dass genau das Überflutungen fördert. Wir müssen umdenken. Hochwasserschutz heißt ganz sicher nicht, dass „lediglich“ Staumauern gebaut werden müssen. Im neuen Regionalplan heißt es sogar: „Rentension vor Rückhaltebecken“ – sehr erfreulich! Hochwasserschutz umfasst ein ganzes Bündel von Maßnahmen, z.B.: die Entsiegelung von Flächen die Renaturierung von Flüssen und Bächen Die Wiederansiedlung des Bibers wird hier eine gute Hilfe sein. der Schutz oder sogar die Schaffung von Überschwemmungsgebieten Stichwort „Schwammstadt“: Eine Stadt versteht sich als Schwamm, und nimmt möglichst viel Wasser auf. Eine ganz andere Denkweise. Angesichts des gewaltigen Fichtensterbens in unserem Kreis gehört auch die Wiederaufforstung dazu. Der Wald ist ein Wasserspeicher. Wenn wir die kahlen Berghänge nicht zügig wieder aufforsten, dann droht der wertvolle Boden abgetragen zu werden. Bei Starkregenereignissen geht das dann besonders schnell. Eine Aufforstung ist dann kaum noch möglich und dann wird es hier bald aussehen wie an den kahlen Hängen im Mittelmeerraum. Also: Handeln ist angesagt. Wir müssen umdenken. Wir haben keine Zeit zu verlieren. Der Landrat hat im Umweltausschuss gesagt, dass der Hochwasserzweckverband in diesem Jahr an den Start geht. Ich will ihn da gerne beim Wort nehmen und ich wünsche uns allen, dass dieser Start gelingt und dass daraus ein Erfolgsmodell wird. Vielen Dank Hinweis: Es handelt sich bei dieser Rede um die Niederschrift einer im Kreistag gehaltenen Rede. Es gilt das gesprochene Wort.