Berufseinstiegsbegleitung 25. Februar 20216. April 2021 Foto: fauxels/ pexels Rede zum Programm „Berufseinstiegsbegleitung“ in der 36. Kreistagssitzung am 22.02.2021, gehalten von Heinz Schreiber, Ehrenamtlicher Kreisbeigeordneter mit Geschäftsbereich, Bündnis 90/ Die Grünen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Müller, Das Programm „Berufseinstiegsbegleitung“ (BerEb) richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die einen Haupt- oder Förderschulabschluss erreichen und anschließend eine Berufsausbildung beginnen möchten, bei diesem Prozess jedoch eine besondere Unterstützung benötigen. Die Berufseinstiegsbegleitung beginnt in der Regel bereits in der Vorabgangsklasse. Sie umfasst die Prozesse der Erreichung des Schulabschlusses, der Wahl eines realistischen Berufs und der Suche eines passenden Ausbildungsplatzes. Schließlich werden die Jugendlichen ebenfalls beim Start in die Ausbildung von den Berufseinstiegsbegleiter*innen unterstützt. Die Berufseinstiegsbegleiter*innen unterstützen die Schülerinnen und Schüler unter anderem dabei, ihre Persönlichkeit zu entwickeln, den Schulabschluss zu schaffen, an berufsorientierenden Veranstaltungen (wie bspw. Praktika) teilzunehmen, Bewerbungsunterlagen vorzubereiten und in Bewerbungsgesprächen klarzukommen sowie sich im ersten Ausbildungsjahr zurechtzufinden und voranzukommen. Insgesamt sollen das Selbstbewusstsein der jungen Menschen gestärkt und auch oftmals zuvor klar festgelegte Berufswünsche kritisch hinterfragt werden, um spätere Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Die Berufseinstiegsbegleitung bildet somit einen wichtigen Bestandteil im Berufsorientierungsprozess dieser Schülerinnen und Schüler. Seit 2012 ist die Berufseinstiegsbegleitung ein Regelinstrument gemäß § 49 SGB III (Arbeitsförderung) und kann an allen allgemeinbildenden Schulen durchgeführt werden. Bis zum Schuljahr 2018/19 wurde die Maßnahme zu jeweils 50 Prozent aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales sowie aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Im Lahn-Dill-Kreis startete die letzte Maßnahme zum 1. September 2018, sodass seit dem Schuljahr 2019/20 eine „Förderlücke“ für Neuantritte existiert, da der Bund die Komplementärfinanzierung von 50 Prozent aufgrund des Endens der Förderperiode nicht mehr trägt. Bisher waren im Lahn-Dill-Kreis folgende Schulen an der Maßnahme beteiligt: August-Bebel-Schule Wetzlar (acht Plätze) Johann-von-Nassau-Schule Dillenburg (zehn Plätze) Comenius-Schule Herborn (zehn Plätze) Holderbergschule Eschenburg (elf Plätze) Schule an der Brühlsbacher Warte (zehn Plätze) Insgesamt standen im Lahn-Dill-Kreis somit 49 Plätze für die Berufseinstiegsbegleitung zur Verfügung. Aus Sicht der Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar sowie der im Lahn-Dill-Kreis bisher beteiligten Schulen war die Berufseinstiegsbegleitung eine sehr gute Maßnahme, die unbedingt fortgesetzt werden sollte. Bei einem Neustart der Maßnahme plant die Bundesagentur für Arbeit, ein Interessensbekundungsverfahren bei den Schulen durchführen, da in den vergangenen Monaten auch weitere Schulen Interesse an der Berufseinstiegsbegleitung gezeigt haben. Die folgende Übersicht zeigt die Kalkulation der im Rahmen der Maßnahme entstehenden Aufwendungen, ausgehend von einer Anzahl von 49 Teilnehmenden sowie dem Beginn zum Schuljahr 2021/22 und einer Laufzeit von drei Jahren: Jahr Gesamt Anteil LDK 2021 52.332 € 26.166 € 2022 156.996 € 78.498 € 2023 156.996 € 78.498 € 2024 104.664 € 52.332 € Gesamt 470.988 € 235.494 € Beim Neustart der Maßnahme ist eine Ausschreibung durch die Bundesagentur für Arbeit über das Regionale Einkaufszentrum (REZ) erforderlich. Als Vertragspartner fungieren in diesem Fall die Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar und der im Rahmen der Ausschreibung ausgewählte Bildungsträger. Mit dem Lahn-Dill-Kreis wird hinsichtlich der Komplementärfinanzierung eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung geschlossen. Der Lahn-Dill-Kreis möchte sich aufgrund seiner Verantwortung als Schul- und Jugendhilfeträger an der Fortführung dieser Maßnahme beteiligen und die Komplementärfinanzierung der Bundesagentur für Arbeit zu 50 Prozent übernehmen, um somit vielen jungen Menschen die wichtige Unterstützung im gesamten Berufsorientierungsprozess zu ermöglichen und den Grundstein für eine fundierte Berufswahl sowie den erfolgreichen Start in das Berufsleben zu legen. Die im Haushaltsjahr 2021 entstehenden überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 26.166 Euro werden durch Einsparungen in anderen Bereichen im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gem. § 20 Abs. 1 GemHVO i. V. m. Ziff. 5.1.1.1 der Haushaltsvermerke zum HH-Plan 2020/2021 innerhalb der Schulabteilung (34) gedeckt. Die in den Haushaltsjahren 2022 bis 2023 entstehenden Aufwendungen in Höhe von jeweils 78.498 Euro sowie im Jahr 2024 in Höhe von 52.332 Euro werden im Haushaltsplan entsprechend veranschlagt. Ich empfehle, der Vorlage zuzustimmen und die Komplementärfinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung ab dem Schuljahr 2021/22 für die Dauer von drei Jahren zu übernehmen sowie die dadurch entstehenden Aufwendungen in Höhe von insgesamt rd. 235.500 Euro zu tragen. Vielen Dank.