Rede zu den finanziellen Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes 17. Februar 202027. März 2020 Foto: Pexels Rede hinsichtlich des finanziellen Ausgleichs der Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes in der 30. Kreistagssitzung am 17.02.2020, gehalten von Martina Klement, Fraktionsvorsitzende B’90/Grüne, Mitglied des Kreistages. Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren! Diesen Antrag teilen wir als Koalitionspartner. Wir selbst hätten ihn anders formuliert. Wir tragen ihn aber mit, weil wir letztlich das Gleiche wollen. Zu den Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes: Der Name sagt es schon. Es ist ein Bundesgesetz und der Bund ist für die Finanzierung verantwortlich. Wer bestellt bezahlt! Auf den Lahn-Dill-Kreis sollen finanzielle Mehrbelastungen von ca. 4 Mio. € zukommen – so der Landeswohlfahrtsverband (LWV). Das ist schon eine ganze Menge. Aber: Der Bund hat Mittel in Höhe von insgesamt jährlich 5 Milliarden Euro bereitgestellt. 4 Milliarden davon sind direkt den Kommunen zugeflossen. Über eine Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft Über eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils ab 2018 Die 5. Milliarden wird vom Land Hessen verteilt und soll finanzschwachen Kommunen zugutekommen. Meine Frage an den zuständigen Dezernenten, wie viel der Lahn-Dill-Kreis denn von diesem Geld schon bekommen habe, konnte nicht beantwortet werden. Die ganze Materie ist ausgesprochen komplex. Der LWV wird entlastet, das wird sich in der Kreisumlage an den LWV niederschlagen. Die wird geringer ausfallen und damit den Lahn-Dill-Kreis entlasten. Der Landeswohlfahrtsverband führt dieses Verfahren stufenweise ein. Das macht alles komplizierter, die finanziellen Auswirkungen werden erst im Laufe der Zeit erkennbar. Es wird immer wieder nachgesteuert werden müssen. Wie die finanziellen Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes nun tatsächlich für den Lahn-Dill-Kreis aussehen, darüber kann derzeit noch keine seriöse Aussage getroffen werden.Wir im Lahn-Dill-Kreis haben eine relativ hohe Zahl von Bedürftigen. Wir haben deshalb vom LWV in der Vergangenheit profitieren können. Gerade deshalb werden wir bei der Neuverteilung der Gelder genau hinschauen müssen. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes muss vom Kreisausschuss intensiv begleitet werden. Kosten, die über die erstatteten Mittel des Bundes hinausgehen, sollten beim Land eingefordert werden. Vielen Dank.