Frauenförderplan 17. Dezember 20181. März 2019 Foto: © Jakob Schmidt Rede zum Frauenförderplan für die Planungsperiode vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2023, in der 21. Kreistagssitzung am 17.12.2018, gehalten von Carmen Zühlsdorf-Gerhard, B’90/Grüne, Mitglied des Kreistages. Sehr geehrte Frau Kreistagsvorsitzende, sehr geehrten Damen und Herren, wir befassen uns heute mit der Fortschreibung des Frauenförderplanes 2018 – 2023. Frauenförderplan steht für Förderung und vor allem Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind gem. § 6 (5) HGlG mehr als die Hälfte der zu besetzenden Stellen durch Frauen zu besetzen. Dieses wird auch in der Verwaltung des LDK angestrebt. Dieses wird zwar weitgehend umgesetzt, indem mehr Beamtinnen als Beamte und mehr weibliche als männliche Beschäftigte die Stellen besetzen, aber bei genauerem Hinsehen fällt auf, dass sich Frauen in eben weniger hoch dotierten Stellen finden als Männer. Der § 4 (2) HGlG fordert weiterhin die Entgeltgleichheit von Männern und Frauen. Dies scheint sichergestellt, da zum einen Beamtinnen und Beamte nach den Bestimmungen des Bundesbesoldungsgesetzes besoldet werden, und dieses kennt keinen Unterschied zwischen den Geschlechtern. Zum anderen werden Tarifbeschäftigte nach dem jeweilig geltenden Tarifvertrag vergütet, auch dort werden keine Unterschiede festgeschrieben. In der Lebenswirklichkeit sieht es jedoch etwas anders aus. In den Stellen der Führungskräfte im Bereich der Abteilungsleitungen und auch der Fachdienstleitungen sind Frauen deutlich unterrepräsentiert, lediglich in deren Stellvertretungen relativiert sich das Verhältnis. Deutlich sind die Unterschiede in der Teilzeitarbeit, welche eben auch maßgeblichen Anteil am unterschiedlichen Einkommen hat. Der Frauenanteil im Mittleren Dienst liegt bei 80 %, im gehobenen Dienst sogar bei 100%. Hierbei spielt wohl die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine Hauptrolle. Ein Punkt fällt auf, wenn man sich die Zahlen der befristeten Arbeitsverhältnisse anschaut. Mit 13,4 % liegen diese deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Hier wäre eine Einzelbetrachtung erforderlich um die Gründe zu erfahren. Der Altersbaum entwickelt sich erfreulich, die Verwaltung wird jünger, die Altersstruktur wird durch Neueinstellungen durchmischt. Die Neuartige Form der Beschäftigung, zu Hause in Telearbeit wird ebenfalls überwiegend von Frauen angenommen. Hierbei liegt der überwiegende Grund in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie in der Pflege naher Angehöriger. Gut, dass es diese Möglichkeit gibt und damit auch für diesen Personenkreis eine durchgehende Erwerbsbiografie ermöglicht wird. Der Nachwuchs wird weiblicher, durch Neueinstellung von weiblichen Nachwuchskräften. Also wird hier langfristig mit einer Erhöhung des Frauenanteils zu rechnen sein. Erfreulich sind: die Konzepte zum Wiedereinstieg nach längerer Abwesenheit, es werden Qualifizierungen angeboten und die Aufstockung nach Teilzeitarbeit Fazit: Der Frauenförderplan zeigt Schwächen auf, benennt aber auch die Maßnahmen zur Behebung eben dieser Schwächen. Der Frauenförderplan zeigt die Stärken auf, bei Einstellung und Qualifizierungen sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Er ist damit eine gute Grundlage, für die weitere Arbeit der Personalsteuerung Vielen Dank.